Vorfall in Mülheim Drei Jugendliche nach Gruppenvergewaltigung angeklagt

Duisburg/Mülheim · Der Fall hatte für Entsetzen gesorgt. Fünf Jugendliche sollen in Mülheim gemeinsam eine junge Frau vergewaltigt haben. Drei von ihnen hat die Staatsanwaltschaft jetzt angeklagt. Die beiden anderen sind für einen Prozess zu jung.

 Ein Kameramann filmt einen Spielplatz, in dessen Nähe eine junge Frau von einer Gruppe Jugendlicher überfallen und sexuell missbraucht worden ist.

Ein Kameramann filmt einen Spielplatz, in dessen Nähe eine junge Frau von einer Gruppe Jugendlicher überfallen und sexuell missbraucht worden ist.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Nach der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau in Mülheim hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Jugendliche erhoben. Die Jungen waren zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat im vergangenen Juli 14 Jahre alt. Gegen zwei damals Zwölfjährige, die ebenfalls an der Tat beteiligt gewesen sein sollen, waren die Ermittlungen eingestellt worden, weil sie strafunmündig sind.

Nach Angaben des Landgerichts Duisburg vom Donnerstag soll einer der drei Angeschuldigten das Opfer zum einem Treffpunkt bestellt haben. Von dort sei sie in ein Waldstück geführt worden, wo die fünf Kinder und Jugendlichen gewaltsam den Geschlechtsverkehr mit der jungen Frau erzwungen haben sollen.

Den in Untersuchungshaft sitzenden mutmaßlichen Haupttäter hat die Staatsanwaltschaft Duisburg zudem wegen des Verdachts einer weiteren Vergewaltigung angeklagt. Er soll die junge Frau zuvor schon einmal vergewaltigt haben.

Ob gegen die drei Jugendlichen verhandelt wird, entscheidet das Landgericht. Eine Jugendkammer prüfe derzeit die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung werde nicht vor Ablauf der Fristen für Stellungnahmen Ende Oktober fallen.

Die drei Tatverdächtigen sind nach früheren Angaben der Polizei bulgarische Staatsbürger. Die Familie des Hauptverdächtigen soll nach dem Willen der Stadt in ihr Heimatland zurückkehren. Die Kommune hat ein Verfahren zur Einschränkung der Freizügigkeit, wie sie für EU-Bürger gilt, eingeleitet, weil der Vater keinen Arbeitsplatz nachweisen konnte. Gegen eine Ausweisung kann die Familie nach Angaben der Stadt noch klagen.

(dpa)
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