Mehr Geld und weniger Stress in Aussicht Diese Vorteile haben Verbraucher im Jahr 2018

Bonn · Mit Beginn des Jahres treten einige Änderungen in Kraft. Arbeitnehmer, junge Mütter und Familien können davon profitieren. Serienfans ebenfalls: Netflix, Sky, Amazon Prime, DAZN und Co lassen sich bald auch im EU-Ausland streamen.

Höhere Löhne und Gehälter, mehr Rente, mehr Kindergeld: Das Jahr 2018 bietet für viele Bundesbürger vielversprechende Perspektiven. Vor allem dürfte es bei der Steuererklärung etwas übersichtlicher werden.

Arbeitnehmer profitieren von der guten Konjunktur und dürften im kommenden mehr Geld zur Verfügung haben. Auch Senioren dürfen mit einer weiteren spürbaren Rentenerhöhung rechnen.

Streamen wie Zuhause

Eine Verordnung des EU-Parlaments dürfte vor allem Streaming-Fans freuen: Kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme, Sport oder Musik wie Netflix, Maxdome oder Sky Go lassen sich ab dem 20. März 2018 auch im EU-Ausland nutzen.

"Bei Online-Abodiensten fällt der digitale Schlagbaum", meldet die Verbraucher-Zentrale NRW. Im Klartext heißt das, dass die Anbieter keine zusätzlichen Gebühren mehr erheben dürfen.

Weniger Steuern, höhere Gehälter und Lohngleichheit

Im neuen Jahr steigt nicht nur der sogenannte steuerliche Grundfreibetrag von 8.820 Euro auf 9.000 Euro, bei der Steuererklärung für das Jahr 2017 müssen erstmals keine Belege mehr eingereicht werden.

Allerdings kann das Finanzamt diese bei Bedarf nachfordern, weshalb man die entsprechenden Papiere ein Jahr lang nach Bestandskraft des Einkommenssteuerbescheides aufbewahren muss.

Auch auf dem Arbeitsmarkt sieht es vielversprechend aus. „Die meisten Verbraucher werden wohl mehr Geld im Portemonnaie haben“, prognostiziert der Konjunkturexperte Roland Döhrn vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI).

"Die Einkommensentwicklung bleibt günstig. Wir haben einen in weiten Teilen leer gefegten Arbeitsmarkt", sagt Döhrn. Dies beflügele die Lohnentwicklung. Gleichzeitig halte sich der Anstieg der Inflationsrate in Grenzen.

Um Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verringern, erhalten Beschäftigte im neuen Jahr einen individuellen Auskunftsanspruch. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Arbeitnehmer künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden. Benachteiligungen sollen so leichter erkannt und behoben werden.

Wie sieht es mit Kreditkartenzahlungen aus?

Ab dem 13. Januar 2018 gelten neue Regelungen der EU im Zahlungsverkehr. Händler dürfen dann keine gesonderten Entgelte mehr für gängige Kartenzahlungen, SEPA-Überweisungen und Lastschriften in Euro erheben. Das gilt übrigens europaweit für Buchungen und Einkäufe sowohl im stationären Handel als auch im Internet.

Einen verbesserten Schutz der Verbraucher wird es auch geben, wenn deren Kreditkarte missbraucht wurde, etwa durch Diebstahl. Ab dem 13. Januar sinkt die Haftungsgrenze. Die lag bisher bei maximal 150 Euro und wird um 100 Euro auf 50 sinken - sofern die Verbraucher nicht grob fahrlässig gehandelt haben, so die Düsseldorfer Verbraucherschützer.

Einen stärkeren Verbraucherschutz gibt es auch bei Urlaubsreisen. Wer nach dem 1. Juli 2018 auf Online-Portalen etwa Flug, Hotel und einen Mietwagen bucht, soll künftig einen besseren Schutz vor Insolvenzen erhalten.

Dies betrifft allerdings nur Zahlungen, die bereits getätigt wurden bevor das Unternehmen handlungsunfähig geworden ist. Zusätzlich erhöht sich die Zeitspanne für unzufriedene Urlauber. Festgestellte Mängel können nun zwei Jahre lang statt wie bisher einen Monat lang geltend machen werden.

Wer hat Anspruch auf Mutterschutz?

Bisher galt das Mutterschutzgesetz nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Heimarbeit durchführen. Ab 2018 gilt dies auch für Auszubildende, Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen. Darüber hinaus werden Arbeitszeiten für Schwangere flexibler: Werdende Mütter können auf eigenen Wunsch auch an Sonn- und Feiertagen, sowie zwischen 20 und 22 Uhr arbeiten.

Somit gilt das Arbeitsverbot sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen danach, bei Mehrlingsgeburten sind es sogar zwölf Wochen. Gleichzeitig soll es aber auch Ausnahmen geben, wenn die Betroffene das möchte. Es soll auch keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen der Schwangeren geben.

Hartz-IV-Empfänger bekommen mehr

Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt zum Jahreswechsel von 409 auf 416 Euro pro Monat. Bei Paaren gibt es künftig 374 Euro pro Person - sechs Euro mehr als bisher. Die monatlichen Sätze für Kinder steigen abhängig vom Alter um drei bis fünf Euro.

Was ist mit Kindergeld und Mindestunterhalt?

Zum ersten Januar gibt es zwei Euro mehr pro Kind. Statt 192 werden dann 194 für das erste und zweite Kind von den Familienkassen überwiesen. Für das dritte Kind gibt es 200 Euro, für jedes weitere 225.

Auch der Steuerfreibetrag wird angehoben. Dieser liegt ab Januar 2018 bei 9000 Euro, statt wie bisher bei 8820 Euro. Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 72 Euro auf 7428 Euro.

Getrennt lebende Elternteile müssen ab Januar 2018 höheren Unterhalt für ihre Kinder zahlen. Der Mindestunterhalt für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres liegt bei 348 Euro (2016 waren es 342 Euro) monatlich.

Sieben- bis Zwölfjährige haben Anspruch auf sechs Euro mehr (399 Euro statt 393 Euro). Für die Altersgruppe ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit wird der monatliche Mindestunterhalt auf 467 Euro (2016 waren es 460 Euro) festgelegt. Der Mindestbedarf eines volljährigen Kindes bleibt unverändert: Er beträgt wie 2017 weiterhin 527 Euro.

Eine höhere Rente winkt

Im Juli 2018 dürfen die rund 21 Millionen Rentner mit deutlichmehr Geld rechnen. Wegen der gut gefüllten Rentenkasse sinkt der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung zum 1. Januar von 18,7 auf 18,6 Prozent. Bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 3000 Euro winkt Arbeitnehmern somit eine Entlastung von 1,50 Euro. Erwartet wird ein Rentenplus von etwa drei Prozent.

Das heißt im Klartext: Wer nach 45 Jahren mit Durchschnittseinkommen auf 1396 Euro Rente (West) oder 1336 Euro (Ost) kommt, bekommt rund 42 beziehungsweise 40 Euro mehr im Monat.

Höhere Kosten für Autofahrer

Für Autofahrer kann es 2018 teurer werden. Autos, die ab dem 1. September 2018 zugelassen werden, werden nach einem neuen Verfahren in Sachen Schadstoffausstoß überprüft. Das Verfahren soll realistischer sein, teilt die Verbraucher-Zentrale NRW mit. Für einige Fahrzeuge könnte sich dadurch der jährliche Steuerbetrag erhöhen.

Mehr zahlen müssen Pkw-Halter künftig auch beim TÜV. Dieser führt nämlich ab dem 1. Januar 2018 eine neue Abgasuntersuchung (AU) ein. Die sogenannte „Endrohrmessung“ wird Pflicht. Verbraucherschützer meinen, dass damit sicher erkannt werden soll, wenn bei einem Auto die Abgasreinigung nicht ordnungsgemäß funktioniert – sei es durch einen Defekt oder eine bewusste Manipulation.

Bislang galt ein zweistufiges Verfahren: Zunächst wurden die Werte per On-Board-Diagnose überprüft. Nur wenn hier ein Fehler vorlag, wurde am Endrohr nachgemessen. Der TÜV beziffert die Mehrkosten des neuen Verfahrens für Fahrzeughalter zwischen drei und vier Euro.

Schutz vor Telefon-Abzocke

Immer häufiger kamen sogenannte Ping-Anrufe vor. Diese Art der Telefon-Abzocke, bei denen der Anrufer es nur kurz klingeln lässt, um einen Rückruf zu provozieren, soll bis Mitte Januar der Vergangenheit angehören.

Die Bundesnetzagentur hat die Mobilfunkanbieter dazu aufgefordert, eine kostenlose Preisansage zu schalten. Dem Anrufer soll so ermöglicht werden, das teurere Telefonat abzubrechen.

Das kuriose dieser Anrufe ist, dass die Nummern ähnlich lokaler Vorwahlnummern aussehen, aber im fernen Ausland sitzen. Bei Rückrufen zog dies horrende Kosten für den Anrufer nach sich. Die Preisansage soll es für 22 Länder geben. Die Mobilfunkbranche muss dies bis zum 15. Januar 2018 umgesetzt haben.

Vergolden statt verkohlen

So lautet die Devise bei Pommes und Co. Die EU macht in einer achtseitigen Verordnung mit 26 Seiten Anhang professionellen Nahrungsmittelherstellern genaue Vorgaben für die Verarbeitung zum Beispiel von Kartoffeln oder Mehl.

Denn es gibt kleine Stellschrauben, um die Entstehung von Acrylamid zu drosseln, etwa weniger Zucker im Rohprodukt und möglichst wenig Hitze zu nutzen sowie eine möglichst geringe Bräunung zu erzielen. Acrylamid steht unter Verdacht steht, Krebs zu erregen.

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