Ärger um Hochzeitsfotos Das gibt es beim Hochzeitsfotografen zu beachten

Bonn · Es soll der schönste Tag im Leben werden. Und er soll möglichst mit vielen Bildern für die Ewigkeit festgehalten werden. Doch was tun, wenn der Fotograf schlechte Bilder liefert?

Die meisten Bilder sind unscharf, die Gäste kaum fotografiert worden, der Bräutigam fast gar nicht zu sehen. In Großbritannien landeten nun die Ergebnisse eines Hochzeitsfotografen vor Gericht, wie die englische Zeitung dailymail berichtet. Als die Braut die Fotos ihrer Hochzeit sieht, ist sie stinksauer.

Nicht nur, dass von den 1600 Bildern jedes dritte unscharf war. Diejenigen, die in Ordnung waren, zeigten ihrer Meinung nach die falschen Leute - und dabei auch nicht zwingend die Gesichter. Der angebliche Profi fotografierte vornehmlich bestimmte Körperregionen der Brautjungfern. Der Fall landete vor Gericht, dieses sprach dem Paar eine Entschädigung von umgerechnet 680 Euro zu.

Auch in Bonn gibt es solche Fälle. Dabei muss es erst gar nicht zum Streitfall kommen. Wer im Vorfeld einige Dinge beachtet, kann sich vor solchem Ärger schützen, wie Rechtsanwalt Thomas Gramespacher vom Bonner Anwalt-Verein sagt.

Hilfreich ist seiner Meinung nach etwa eine Checkliste, in der all die Dinge festgehalten werden, die dem Paar wichtig sind. Das beginne bei der Anzahl der Fotos bis hin zum Zeitraum und dem Ort, an dem fotografiert werden soll.

Wenn unscharfe Fotos wie bei dem Paar in Großbritannien herauskommen, sei der Fall eindeutig. Wenn noch nicht einmal das handwerkliche Rüstzeug vorhanden wäre, müsse auch die Rechnung nicht komplett gezahlt werden.

Sinnvoll sei es, im Vorfeld alle wichtigen Fragen schriftlich abzuklären. Eine schriftliche Auftragsbestätigung wäre auf jeden Fall empfehlenswert, rechtlich aber nicht zwingend. Auch nicht, wenn es später Rechtsstreitigkeiten gebe. Dafür reichten im Zweifel eine E-Mail oder ein Dritter als Zeuge, der am Gespräch teilgenommen habe, aus.

Wer auf Empfehlungen etwa aus dem Freundeskreis einen Fotografen beauftragt, könne eher damit rechnen, vernünftige Fotos zu erhalten. Der Preis sollte nicht unbedingt ausschlaggebend sein. Viele Fotografen haben ein Portfolio, das man sich vor dem Auftrag anschauen sollte.
Ebenso der Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollte nicht fehlen. Was enthält das Angebot? Wie dürfen die Paare die Fotos anschließend nutzen? Dürfen sie sich zum Beispiel in den sozialen Netzwerken präsentieren? All diese Fragen sollten im Vorfeld geklärt werden.

Andersherum sollten sich die Paare aber auch erkundigen, wie der Fotograf mit ihren Fotos umgeht. Nutzt er sie für Werbezwecke oder stellt sie in seinem Geschäft, falls vorhanden, aus? Ein Recht auf schöne Bilder gebe es zwar nicht, aber wer sich vertrauensvoll an einen Profi wendet, dürfe zumindest handwerklich einwandfreie Fotos erwarten, so der Anwalt.

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