Diesel-Fahrverbote, Mindestlohn und Public Viewing Das ändert sich für Verbraucher im Juni

Bonn · Auch im Juni ändert sich einiges: Diesel-Fahrverbote in Hamburg, eine Neuregelung im Güterverkehr und gelockerte Nachtruhe-Regelungen für das Public Viewing bei WM-Spielen.

Sowohl der neue Monat Juni als auch einige neue Richtlinien und Gesetze stehen vor der Tür. Das Diesel-Fahrverbot in Hamburg tritt in Kraft und die Nachtruhe-Regelung während der Fußball WM wurden gelockert. Hier können Sie nachlesen, was sich im kommenden Monat noch ändern wird.

Diesel-Fahrverbote

Hamburg hat als erste Stadt Deutschlands Diesel-Fahrverbote eingeführt. Dadurch soll die Belastung der Bürger durch gesundheitsschädliche Stickoxide reduziert werden. Fahrzeuge, die nicht der Euro-Norm 6 entsprechen, dürfen auf zwei Straßen in Hamburg-Altona nicht mehr fahren. Anwohner und Linienbusse sind davon nicht betroffen.

Public-Viewing

Bis zum Ende der Fußball-WM wurde die Nachtruhe-Regelung, aufgrund der Zeitverschiebung, gelockert. Ab dem 14. Juni ist auch nach 22 Uhr Public Viewing erlaubt. Für private Veranstaltungen gilt allerdings weiterhin die Nachtruhe ab 22 Uhr.

Mindestlohn

Auch die Diskussionen um die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns gehen im Juni weiter. Der Mindestlohn wird alle zwei Jahre neu verhandelt. Die Mitglieder der Mindestlohnkommission setzen sich im Juni zusammen und müssen bis Ende des Monats über eine Anpassung entscheiden. Diese wird dann ab 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Kreuze in bayrischen Behörden

Ab 1. Juni werden in allen Behörden der bayrischen Staatsverwaltung Kreuze hängen. Auf Initiative von Ministerpräsident Markus Söder hat das bayerische Kabinett kürzlich beschlossen, dass im Eingangsbereich jeder Landesbehörde ein Kreuz aufgehängt werden soll. Dies war zum Teil - auch in Kirchenkreisen - als Instrumentalisierung des Kreuzes für Wahlkampfzwecke kritisiert worden.

Kritik aus den Kirchen hatte Söder auch mit der Äußerung ausgelöst, das Kreuz sei "nicht ein Zeichen einer Religion", sondern ein "Bekenntnis zur Identität" und zur "kulturellen Prägung" Bayerns. Später stellte er klar, das Kreuz sei "in erster Linie ein religiöses Symbol", gehöre "aber auch zu den Grundfesten des Staates".

Güterkraftverkehrsgesetz

Es gibt neue Regelungen im Güterkraftverkehrsgesetz. Traktoren oder vergleichbare Zugmaschinen, die eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h erreichen, fallen ab 1. Juni unter den gewerblichen Güterverkehr. Das bedeutet, dass Landwirtschaftsunternehmen bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Prüfung zur fachlichen Eignung ablegen müssen.

(mit Material von dpa)

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