Künstliche Intelligenz in Frankreich Auf der Suche nach Steuersündern bei Instagram und Co.

Paris · Auf Instagram, Facebook und Co. ständig Fotos aus dem Urlaub oder auf teuren Yachten posten, zu Hause aber Geld vom Staat beziehen: Diesem Vorgehen will Frankreich ein Ende setzen. In Zukunft soll künstliche Intelligenz in den sozialen Netzwerken nach Steuerhinterziehern suchen.

Ein Paar macht ein Selfie im Meer. (Symbolfoto)

Ein Paar macht ein Selfie im Meer. (Symbolfoto)

Foto: Pixabay

Französische Steuersünder aufgepasst! Sie sollten so schnell wie möglich alle ihre Konten in den sozialen Netzwerken löschen, sonst könnte es sein, dass sie bald Besuch vom Fiskus bekommen. Der Grund: das Finanzministerium in Paris will bei der Suche nach hinterzogenen Steuern in Zukunft künstliche Intelligenz einsetzen. Ein spezieller Algorithmus soll auf Facebook, Instagram, Twitter oder Le Bon Coin (das französische Ebay) gezielt nach möglichen Sündern sucht. Das heißt, wer beim Finanzamt angibt, am Hungertuch zu nagen, aber in den sozialen Netzwerken ständig Fotos von sich beim Urlaub auf seiner Jacht im Mittelmeer postet, dürfte den Fahndern in Zukunft ziemlich schnell ins Netz gehen.

Doch diese kühnen Träume der Steuerfahnder gehen manchen Politikern zu weit. So befürchtet etwa der Parlamentsabgeordnete Philippe Latombe von der liberalen Demokratischen Bewegung (MoDem), dass die Privatsphäre auf der Strecke bleiben könnte und verlangt drastische Einschränkungen.

Da er mit seinen Bedenken nicht alleine ist und sich auch schon die nationale Datenschutzbehörde (Cnil) zu Wort gemeldet hat, wird der Algorithmus nicht völlig entfesselt durch das Internet pflügen, sondern an die Leine genommen. Der Vorschlag der Cnil: in den kommenden drei Jahren soll diese hochmoderne Art der Fahndung nur im Bereich der Schattenwirtschaft und bei möglichen falschen Angaben über Wohnsitze im Ausland eingesetzt werden. Besonders bei der Frage der Wohnsitze erhoffen sich die Steuerbehörden eine hohe Trefferquote, zumal jedes Jahr in diesem Bereich wegen des hohen Aufwandes mit traditionellen Mitteln nur knapp 160 Fälle überprüft werden. Dem Finanzministerium ist das allerdings zu wenig. Dort drängt man darauf, noch jene Fälle hinzuzunehmen, wenn der Verdacht auf professionell Schwarzarbeit besteht.

Gestritten wird auch noch darüber, wie lange die von dem digitalen Spürhund aufgestöberten Daten gespeichert werden dürfen. Der Vorschlag der Regierung sieht 30 Tage vor, die Kritiker wollen allerdings nicht mehr als fünf Tage zulassen. Zudem verlangen die Datenschützer, dass die erhobenen Unterlagen nicht als Grundlage benutzt werden, um den Algorithmus nach und nach zu verbessern. Alle Seiten versichern, dass es ihnen ein großes Anliegen sei, Steuersünder zur Rechenschaft zu ziehen. Doch dürfe, und auch hier stimmen alle überein, die Privatsphäre nicht völlig durchlöchert werden. In den nächsten Tagen wird der Einsatz des Algorithmus in Ausschüssen und im Parlament diskutiert, danach wird das französische Verfassungsgericht Anfang Dezember das letzte Wort sprechen. Spätestens im Sommer 2020, wenn das neue Instrument dann eingesetzt wird, sollten sich Steuersünder sehr genau überlegen, was sie auf Facebook oder Instagram posten.

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