„Bedrohliches Potenzial“ Attacken mit Laserpointern auf Flugzeuge

Frankfurt/Main · Was für merkwürdige Leute ein Spaß sein mag, kann für andere lebensgefährlich enden: Regelmäßig werden Piloten geblendet. Die Vereinigung Cockpit sieht Handlungsbedarf - aus gutem Grund, sagen Augenexperten.

 Ein Flugzeug landet am 14.06.2012 am Flughafen in München (Bayern). Gerade erst wurde in Zerbst ein Hubschrauberpilot mit einem Laserpointer geblendet. Werden Piloten geblendet, kann das gefährlich werden.

Ein Flugzeug landet am 14.06.2012 am Flughafen in München (Bayern). Gerade erst wurde in Zerbst ein Hubschrauberpilot mit einem Laserpointer geblendet. Werden Piloten geblendet, kann das gefährlich werden.

Foto: Sven Hoppe/dpa

Mit geöffneten Augen sekundenlang in die Sonne starren und dabei ein voll besetztes Flugzeug sicher zum Landen bringen: Was für Laien unvorstellbar klingen mag, passiert Piloten in Deutschland regelmäßig - dann nämlich, wenn sie von Laserpointern geblendet werden. Deren Strahlen können so hell sein, dass die Flugzeugführer kurzzeitig gar nichts mehr sehen. 65 Fälle wurden nach Zahlen des Luftfahrt-Bundesamtes in den ersten sieben Monaten dieses Jahres in Deutschland bekannt. Die tatsächliche Zahl liegt vermutlich höher. Im Gegensatz zu ihren deutschen Kollegen sind Piloten ausländischer Fluggesellschaften nämlich nicht verpflichtet, entsprechende Fälle zu melden.

Um die Piloten zu schützen, fordert die Vereinigung Cockpit, Laserpointer mit einer Leistung von mehr als 500 Milliwatt unter das Waffenrecht zu stellen - darin eingeschlossen jene Laserpointer mit einer Leistung von 50 Milliwatt, auf die ein optischer Aufsatz montiert wurde. Ein solcher Aufsatz bündele die Strahlen und verstärke das Licht des Lasers noch.

„Die größte Gefahr für Piloten und damit im Prinzip für das gesamte Flugzeug und die Passagiere ist die extrem starke Blendung“, sagt Markus Wahl von der Pilotengewerkschaft. Was für einen Fußgänger nicht so schlimm sei, bedeute für ein Flugzeug Sekunden vor der Landung eine echte Gefahr. „Wenn das im falschen Zeitpunkt passiert und jemand falsch reagiert, hat das durchaus das Potenzial, Menschen zu bedrohen“, sagt Wahl.

Die Fälle, die der Vereinigung Cockpit bekannt sind, ereigneten sich nahezu ausschließlich im Landeanflug eines Fliegers - zu dem Zeitpunkt, in dem ein Flugzeug in der Regel von Hand gesteuert wird. Wegschauen oder Augen schließen sei dabei keine echte Option, sagt Wahl: „Wenn ein Pilot kurz vor der Landung die Augen zumacht oder wegguckt, dann ist das auch gefährlich. Da fangen wir schon an, uns im Kreis zu drehen.“ Nach Einschätzung der Gewerkschaft machen den Piloten besonders die Fälle zu schaffen, in denen sie in unter 1000 Metern Höhe geblendet werden.

Dabei sind Laserpointer-Strahlen nicht nur eine Gefahr für Passagiere an Bord. Der Berufsverband der Augenärzte in Deutschland hat bereits auf die Schäden hingewiesen, die Strahlen von Laserpointern mit sich bringen können. Eine stärkere oder längere Einwirkung des Laserlichts auf die Netzhaut könne einen irreversiblen Gewebeschaden verursachen.

Klar ist auch: Für die Polizei ist es nicht leicht, Verdächtige zu ermitteln. Der Leipziger Polizei zufolge können Piloten meist nicht genau lokalisieren, wo die Attacke hergekommen sei. Polizisten müssten dann in einem kilometergroßen Radius suchen. Das Landeskriminalamt (LKA) in Sachsen etwa hat dieses Jahr bislang siebenmal wegen Laserpointer-Attacken auf Hubschrauber und Flugzeuge ermittelt. In nur einem Fall gebe es einen Tatverdächtigen.

Schwierig gestalten sich die Ermittlungen auch im Fall einer Attacke, mit der die Polizei in Trier Anfang August zu tun hatte: Dabei war ein Pilot beim Landeanflug auf den Flughafen Luxemburg vermutlich von deutscher Seite von einem grünen Laserstrahl geblendet worden. Der Flieger landete trotzdem sicher - die Polizei nahm die Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr auf. Einen Verdächtigen gebe es in Trier aber noch nicht, sagte ein Polizeisprecher am Dienstag.

Der Tatbestand ist in Paragraf 315 des Strafgesetzbuchs geregelt. „Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“ können demnach mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.

Markus Wahl von der Vereinigung Cockpit erinnert sich derweil an eine Attacke auf einen Piloten in Großbritannien. Nachdem er von einem Laserpointergeblendet worden sei, habe der Pilot eine dauerhafte Augenerkrankung davongetragen. „Er kann auf einen Auge nichts mehr sehen“, sagte Wahl. Seinen Job als Pilot habe der Mann aufgeben müssen.

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