Syrer aus Bonn Anwälte der Eltern von Amed A. kritisieren Ermittlungsergebnisse

Köln · Der Syrer Amed A. aus Bonn saß wochenlang für die Vergehen eines anderen hinter Gittern. Er starb durch ein Feuer, das in seiner Zelle ausbrach. Nun kritisieren Rechtsanwälte die Einstellung der Ermittlungen. Es stecke mehr dahinter als Schlamperei.

 Der in einer Gefängniszelle in Kleve verstorbene Syrer kam aus Bonn. Seine Beerdigung fand auf dem Nordfriedhof statt.

Der in einer Gefängniszelle in Kleve verstorbene Syrer kam aus Bonn. Seine Beerdigung fand auf dem Nordfriedhof statt.

Foto: Axel Vogel/s,Axel Vogel

Die Rechtsanwälte der Eltern des unschuldig eingesperrten und später ums Leben gekommenen Syrers Amed A. kritisieren die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft in Kleve. Die Behörde hatte die Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt. Nun haben die Anwälte ihre Beschwerde gegen die Einstellung umfassend begründet. „Nach unserer Auffassung (...) liegt eine vorsätzliche Freiheitsberaubung vor“, heißt es.

Amed A. war im Juli 2018 wegen eines Haftbefehls eingesperrt worden, der für den dunkelhäutigen Amedy G. aus Mali galt. Der hellhäutige Amed A. saß dann wochenlang in Kleve unschuldig im Gefängnis. Dann brach in seiner Zelle Feuer aus, laut Gutachter vom Syrer selbst gelegt. Dabei erlitt der 26-Jährige so schwere Verbrennungen, dass er im September 2018 in einer Klinik starb.

„Ein Zufall ist völlig abwegig und auch Schlamperei allein reicht als Erklärung für das Geschehene nicht aus“, sagte Anwalt Sven Forst. Dennoch gehe die Staatsanwaltschaft von einer irrtümlichen Verwechslung aus. Es habe aber bewusste Datenveränderungen gegeben.

„Ein Gerichtsvollzieher darf nicht vollstrecken, wenn nur ein Buchstabe im Vollstreckungstitel fehlt. Wem bekannt ist, dass der Haftbefehl für Amedy G. gilt, der darf nicht einen Amed A. dafür einsperren. Das widerspricht allen Grundsätzen“, sagte Forst.

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Beerdigung von Amad A. auf Nordfriedhof in Bonn

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Die Identität des Festgenommenen hätte zwingend überprüft werden müssen, so die Anwälte. Es sei aber nicht einmal ein Vergleich der Fotos vorgenommen worden. Eine derartige Unterlassung sei bereits bedingter Vorsatz. Im Gefängnis sei Amed A. sogar mit seinem richtigen Namen geführt worden.

Auch seien mehrere kritische Nachfragen der Hamburger Staatsanwaltschaft zur Identität des Eingesperrten nicht beachtet worden. Zudem seien die Personendateien von Amed A. und Amedy G. „gezielt nachbearbeitet“ worden. Die Staatsanwaltschaft habe aber nicht ermittelt, wer die Anweisungen dazu gab.

Eine „Verkettung unglücklicher Umstände“ sei in diesem Fall fernliegend. Eher hätten einige Beamte nach der Devise gehandelt: „Es trifft nicht den Falschen.“ Die ausländische Herkunft von Amed A. sei dabei „nicht unbedingt vorteilhaft“ gewesen, so die Anwälte Eberhard Reinicke und Sven Forst.

„Vertrauen in den Rechtsstaat wird nicht dadurch erzeugt, dass die Justiz die "schwarzen Schafe" bei der Polizei vor strafrechtlicher Verfolgung schützt“, schreiben die Anwälte. Dies sei nicht hinnehmbar. Ein Untersuchungsausschuss des Landtags prüft den Fall ebenfalls.

Gegen die Polizisten, die den 26-Jährigen festgenommen hatten, war wegen Freiheitsberaubung ermittelt worden. Sie hätten bei ihren Datenabfragen aber fehlerhafte Angaben erhalten, so die Staatsanwaltschaft. Der Syrer war angeblich fälschlich zur Fahndung ausgeschrieben gewesen, weil eine Sachbearbeiterin in Siegen die Datensätze des Syrers mit denen des Gesuchten aus Mali zusammengeführt habe.

Eine Datenforensikerin hat dieser Version inzwischen widersprochen. Die Expertin führte aus, dass die Zusammenführung der Personen-Datensätze erst drei Tage nach der Verhaftung des Syrers erfolgt sei. Somit habe er bei seiner Verhaftung gar nicht mit dem Afrikaner verwechselt werden können.

Am Tag seiner Festnahme gebe es nichts, dass ein „Versehen“ und die Verwechslung erklären könnte. Die Rechtsanwälte stützen sich nun auch auf das Gutachten der Datenforensikerin, das der Staatsanwaltschaft während der Ermittlungen noch nicht vorlag.

(dpa)
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