Touristin gestoßen Kölner U-Bahn-Schubser muss in Psychiatrie

Köln · Im Juli vergangenen Jahres stieß ein 26-Jähriger eine Touristin in Richtung einer einfahrenden U-Bahn. Die Frau hatte großes Glück. Eine ursprünglich angenommene Tötungsabsicht kann das Gericht im Prozess allerdings nicht erkennen.

 U-Bahn in Köln. Im Fall um den mutmaßlichen U-Bahn-Schubser wird das Urteil erwartet.

U-Bahn in Köln. Im Fall um den mutmaßlichen U-Bahn-Schubser wird das Urteil erwartet.

Foto: Henning Kaiser/Archiv

Ein 26-Jähriger, der eine amerikanische Touristin in Köln in Richtung einer einfahrenden U-Bahn gestoßen hat, wird in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Das entschied das Landgericht Köln am Dienstag. Der psychisch kranke Mann handelte nach Überzeugung des Gerichts in einem schuldunfähigen Zustand.

Ursprünglich war dem 26-Jährigen versuchter Mord vorgeworfen worden. Doch das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der Mann keine Tötungsabsicht hatte, als er die US-amerikanische Touristin an der Kölner Haltestelle „Dom/Hauptbahnhof“ wuchtig in Richtung der einfahrenden U-Bahn stieß. Die Frau hatte damals Glück: Sie fiel auf den Bahnsteig und erlitt lediglich eine Schürfwunde. Die einfahrende Bahn berührte sie nicht.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Angeklagte dabei eine Körperverletzung beging, die aber nur potenziell lebensgefährdend war. „Der Kopf der Bahn war bereits elf Meter an der Geschädigten vorbeigefahren, als von hinten der wuchtige Stoß gegen ihre Schultern erfolgte“, sagte der Vorsitzende. Videoaufnahmen sowie ein Verkehrsgutachten hätten belegt, dass die Frau weder vor die Bahn, noch zwischen die Wagen hätte fallen können, wo sie „dem Tode geweiht“ gewesen wäre, wie es das Gericht formulierte.

Der Angeklagte leidet seit seiner Jugend an einer paranoiden Schizophrenie. Weil er bis heute weder Krankheits- noch Behandlungseinsicht zeige, sei eine Unterbringung geboten, erklärte das Gericht. Ansonsten seien ähnliche Vorfälle wie der vom Juli nicht ausgeschlossen. Das Urteil entsprach damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Auch die Verteidigung des 26-Jährigen hatte sich dem Antrag angeschlossen.

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