Im Vorgarten aufgestellt Verfahren wegen Blitzer-Attrappe in Köln eingestellt

Köln · Jahrelang setzte sich ein Kölner für Tempokontrollen vor seinem Haus ein. Weil die Stadt aber nicht reagierte, baute er einen Blitzer aus Holz und stellte diesen in seinem Vorgarten auf - so der Vorwurf. Nun stand der Mann wegen Amtsanmaßung vor Gericht.

 Wegen einer selbstgebauten Blitzer-Attrappe in seinem Vorgarten steht ein Mann von Montag an vor dem Kölner Amtsgericht.

Wegen einer selbstgebauten Blitzer-Attrappe in seinem Vorgarten steht ein Mann von Montag an vor dem Kölner Amtsgericht.

Foto: dpa

Ein Tischler, der mit einer selbstgebastelten Starenkastenattrappe Tempo 30 in seinem Viertel in Köln-Holweide durchsetzen wollte, ist vor Gericht glimpflich davongekommen. Ein Verfahren gegen ihn wegen Amtsanmaßung wurde am Montag vom Amtsgericht Köln eingestellt.

Sein Verhalten wecke zwar Sympathie, bleibe aber dennoch strafbar, sagte die Amtsrichterin. Das sei dem Angeklagte aber offenbar nicht bewusst gewesen, begründete die Richterin die Einstellung des Verfahrens. Außerdem habe er niemandem schaden wollen und sei nicht vorbestraft. Ein Autofahrer hatte den 36-Jährigen im April angezeigt.

Der Mann hatte die Blitzer-Attrappe an seinem Haus aufgestellt. Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, dass er die Attrappe an einem Samstagnachmittag im Jahr 2015 mit seinen heute neun und elf Jahre alten Kindern gebastelt habe. „Meine Kinder hatten Angst, über die Straße zu gehen“, sagte der 36-Jährige vor Gericht. „Da habe ich mir gedacht: Mache ich mir mit meinen Kindern doch einen schönen Bastelnachmittag.“

Der Verteidiger des 36-Jährigen vertrat den Standpunkt, dass sein Mandant sich allein durch das Aufstellen der Attrappe nicht strafbar gemacht habe. Eine Amtsanmaßung wäre erst dann erfüllt, wenn die Attrappe auch tatsächlich geblitzt und somit den Anschein einer Geschwindigkeitsmessung erweckt hätte. Gericht und Staatsanwaltschaft erklärten dagegen, dass allein der äußere Anschein entscheidend sei: „Die Frage ist nicht, ob es blitzt, sondern sieht es so aus wie“, sagt die Richterin.

Bevor er die Attrappe aufgestellt hatte, hatte der Angeklagte laut Angaben vor Gericht mehrmals Stadt und Polizei kontaktiert und um Geschwindigkeitskontrollen gebeten - auch weil sich in der Nähe ein Kindergarten, eine Gesamtschule und ein Naherholungsgebiet befänden. „Ich wollte den Leuten nur ins Bewusstsein rufen, dass hier Tempo 30 ist. Mein Ziel war es nicht, Amtshandlungen zu untergraben“, rechtfertigte sich der Angeklagte.

Doch die Stadt habe lediglich im Jahr 2015 an 30 Tagen die an der Stelle gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. Die habe bei 33 Stundenkilometer gelegen. Zu niedrig, um Tempokontrollen durchzuführen, so der Angeklagte. Ferner bezweifelte er die Aussagekraft der Messung. Vier bis sechs Stunden am Tag, so der 36-Jährige, herrsche an der Stelle dichter Berufsverkehr. „Da fahren die Autos da im Schritttempo.“

Eine Blitzer-Attrappe in Beuel sieht die Stadt Bonn als rechtens an. Auch im Landkreis Gifhorn griffen Anwohner zu dieser Art der Selbsthilfe.

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