Servicekultur in der Gastronomie Unfreundlicher Kellner klagt vor Gericht

Bonn · Ob Kellner, Köbes oder Ober: In der Gastronomie ist der Servicegedanke unterschiedlich stark ausgeprägt. Und bietet schon mal Anlass zu einem Streit, der bis vor Gericht geht.

 Ein Köbes unterwegs im Brauhaus: Seine gepflegt rüde Umgangsform ist ebenso Legende wie Grundqualifikation.

Ein Köbes unterwegs im Brauhaus: Seine gepflegt rüde Umgangsform ist ebenso Legende wie Grundqualifikation.

Foto: picture alliance / dpa

Wann ist eine Bedienung so, wie man sie erwarten darf? Darüber gehen die Meinungen schlimmstenfalls so weit auseinander, dass man sich vor Gericht wiedersieht. Wie gerade in Vancouver. In der kanadischen Pazifikmetropole hatte ein Restaurantbetreiber Guillaume Rey gekündigt. Die charakterlichen Zweifel seines Arbeitgebers an der Fachkraft aus Frankreich bündelten sich in den Kritikpunkten „aggressiv“, „grob“ und „respektlos“.

Das mochte Rey nicht so stehen lassen, weshalb er vor den Menschenrechtsgerichtshof der Provinz British Columbia zog und dort seinen Arbeitgeber wegen Diskriminierung verklagte. Schließlich, so seine Begründung, sei ihm wegen seiner „direkten, ehrlichen und professionellen Persönlichkeit“ gekündigt worden, deren Schliff er seiner Ausbildung im französischen Gastgewerbe zu verdanken habe. Franzosen neigten eben dazu, „direkter und expressiver“ zu sein.

Das Gericht ließ die Klage zu und interessiert sich jetzt dafür, wo französisches Erbe und Standards der Gastronomie aufeinanderprallen. Bis zum Verhandlungstermin lohnt sich vielleicht ein Blick auf gastronomische Standards, die eine gewisse Härte zur Kultur erhoben haben. Ein echter Köbes etwa muss im Brauhaus zum bestellten Glas Wasser grundgereizt nachfragen, ob er auch ein Handtuch dazu servieren soll. Freundlichkeit seinerseits weckt beim Gast Zweifel an seiner Qualifikation. Und auch in Wien gelten die Bedienungen in Kaffeehäusern nur dann als standesgemäß, wenn die Melange quasi auf den Tisch gegrantelt wird.

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