Prozess am Bonner Arbeitsgericht Tschechischer Fahrer verklagt die Deutsche Post

Bonn · Ein Tscheche ist als Fahrer bei einem Sub-Subunternehmen der Deutschen Post beschäftigt, das ihm angeblich den Mindestlohn nicht gezahlt hat. Jetzt fordert der Mann 8.300 Euro von der Post zurück.

 Die Zentrale der Deutschen Post AG.

Die Zentrale der Deutschen Post AG.

Foto: dpa

Mit einem doch eher außergewöhnlichen Fall muss sich das Bonner Arbeitsgericht beschäftigen: Ein tschechischer Kraftfahrer hat die Deutsche Post AG auf Zahlung von Mindestlohn verklagt. Der Kläger ist als Fahrer eines tschechischen „Sub-Sub-Unternehmens“ der Deutschen Post angestellt und beförderte Post zwischen dem Briefzentrum Frankfurt am Main und dem Briefzentrum Salzburg.

Nach Angaben von Sebastian Neumann, Pressedezernent am Arbeitsgericht Bonn, hat der Fahrer angegeben, für Fahrten innerhalb Deutschlands von seinem tschechischen Vertragsarbeitgeber nicht den seit 2015 geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde erhalten zu haben. Deshalb fordere er von der Deutschen Post den Differenzbetrag in Höhe von rund 8.300 Euro zurück. Der Mann stütze sich dabei auf die Regelungen des Paragrafen 13 des Mindestlohngesetzes und Paragraf 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Danach haftet ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt, für die Verpflichtungen dieses Unternehmers oder eines Nachunternehmers zur Zahlung des Mindestlohns wie ein Bürge.

Die Deutsche Post weist laut Neumann indes die Ansprüche zurück. Sie habe erklärt, dass sie hohe Anforderungen an ihre Servicepartner stelle, insbesondere was den Mindestlohn angehe. Sie bestreitet die vom Kläger behaupteten Fahrzeiten und verweist darauf, dass sich der Kläger überdies gezahlte Zulagen auf den Mindestlohn anrechnen lassen müsse.

Weil beim Gütetermin keine gütliche Einigung erzielt werden konnte, wurde ein Kammertermin für Anfang Januar anberaumt.

(Aktenzeichen 3 Ca 1495/17)

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