Sicher fliegen Tipps für Drohnenpiloten - Das gilt es zu beachten

Bonn · Drohnen und Multicopter werden besser, günstiger und in der Folge auch immer beliebter. Was viele nicht wissen: Ohne Versicherung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Doch nicht nur über die Versicherungspflicht sollten Piloten Bescheid wissen.

Die ständig zunehmende Betriebsamkeit in der Luft unterliegt inzwischen einem umfangreichen Regelwerk.

Versicherungspflicht für Drohnen und Multicopter

Egal ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird: Das deutsche Luftverkehrsgesetz (Versicherungspflicht nach § 43 Abs. 2 des Luftfahrtverkehrsgesetzes) verpflichtet dazu, eine Versicherung abzuschließen. Ohne Versicherung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Nur wenn die Drohne ausschließlich in den geschlossenen Räumen der privaten Wohnung genutzt wird, kann die Versicherung vernachlässigt werden.

Auch eine Privat-Haftpflichtversicherung des Piloten reicht meist nicht aus. Es muss zusätzlich eine Halterhaftpflicht für Drohnen und Multicopter abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz gilt dann je nach Vertrag in Europa und in den Mittelmeeranrainerstaaten oder weltweit ohne USA und Kanada. Eine gewerbliche Nutzung wird über eine eigenständige Multicopter Kaskoversicherung abgedeckt.

Wie schließe ich eine Drohnenversicherung ab?

Versicherungen für Drohnen werden von zahlreichen Versicherern angeboten, können über die gängigen Portale verglichen und meist online abgeschlossen werden. Notwendige Angaben sind der geplante Einsatzort sowie die erforderliche Deckungssumme und die gewünschte Selbstbeteiligung. Unterschieden wird zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Der Versicherungsschutz ist in der Regel unmittelbar nach Abschluss gültig.

Eine Alternative bietet der Beitritt in einen entsprechenden Verein, der dann nicht nur dabei hilft, den Dschungel an Gesetzen und Verordnungen zu durchschauen, sondern oft auch die vorgeschriebenen Versicherungen für seine Mitglieder beinhaltet. Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) mit Sitz in Duisdorf ist der größte seiner Art in Europa.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Kosten für eine Drohnenversicherung variieren. Der jährliche Beitrag orientiert sich an der Verwendungsart, der gewünschten Versicherungssumme und nicht zuletzt an dem Einsatzbereich, in dem geflogen werden soll. Für eine privat genutzte Drohne liegt der Jahresbeitrag etwa zwischen 40 und 70 Euro. Eine Mitgliedschaft im DMFV kostet für Erwachsene 42 Euro pro Jahr.

Wo darf ich fliegen?

Grundsätzlich gilt: Der Pilot darf seine Drohne nur in Blickweite führen. Verboten ist das Fliegen unter anderem über Industrie- und Bahnanlagen, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten und in Kontrollzonen von Flughäfen. Zudem muss jederzeit auf Wettereinflüsse und Hindernisse in der Flugbahn geachtet werden. Mit Versicherungsschutz ist eine Flughöhe von 100 Metern erlaubt.

Für Drohnen ab zwei Kilogramm Gewicht ist ein eigener Führerschein vorgeschrieben. Bei mehr als fünf Kilogramm oder einer Flughöhe über 100 Meter wird zusätzlich auch eine Aufstiegsgenehmigung des Luftfahrtbundesamtes benötigt.

Künftig Registrierungspflicht in Europa

Drohnen und ihre Piloten werden sich in der EU künftig registrieren lassen müssen, entsprechende Sicherheitsauflagen hat das Europaparlament in Straßburg beschlossen. Demnach gelten nun EU-weit die gleichen Regeln, die unter anderem vorsehen, dass einige Drohnenbetreiber künftig ein Training absolvieren müssen, bevor sie ihr Gerät fliegen lassen dürfen. Die genauen Vorschriften werden allerdings aktuell noch von der EU-Kommission ausgearbeitet.

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