Rocker-Prozess: Bewährungsstrafe für Kronzeugen

Düsseldorf · Ein Aussteiger aus dem Rocker-Club "Satudarah" ist am Montag wegen Drogen- und Waffengeschäften vom Duisburger Landgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dabei gewährten die Richter dem 47-Jährigen als Kronzeugen einen erheblichen Strafnachlass. In über 15 Strafverfahren hatte der Mann gegen die Rocker-Gruppe ausgesagt. Auch am inzwischen rechtskräftigen bundesweiten Verbot des Clubs war er mit seinen Angaben maßgeblich beteiligt. Das sei das mit Abstand mildeste Urteil, das die Richter je bei Drogengeschäften in dieser Größenordnung verhängt hätten, hieß es in der Urteilsbegründung.

 Die Kutte des Rockerclubs "Satudarah" trägt ein Mann in Duisburg.

Die Kutte des Rockerclubs "Satudarah" trägt ein Mann in Duisburg.

Foto: Daniel Naupold/Archiv

Aus Angst vor Racheakten gegen den "Satudarah"-Aussteiger hatte das Gericht die Verhandlung eigens in das besonders gesicherte Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf verlegt. Zur Verhandlung erschienen jedoch keine Zuschauer, die sich als Rocker zu erkennen gaben. Der Angeklagte befindet sich seit 2013 im Zeugenschutzprogramm. Dennoch sagte er: "Ich bin in Lebensgefahr. Auf mich ist mit Sicherheit ein Kopfgeld ausgesetzt worden." Der frühere Fremdenlegionär hatte sich nach seiner Rückkehr ins Ruhrgebiet der Gang "Brotherhood" angeschlossen, aus der schließlich das Duisburger Chapter des "MC Satudarah" hervorgegangen war.

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