Prozess um Diskriminierung Rheinländer klagt gegen Frauenparkplätze

München/Eichstätt · Weil in unmittelbarer Nähe eine Frau vergewaltigt wurde, wies die Stadt Eichstätt neue Frauenparkplätze aus. Dagegen klagte nun ein junger Mann. Er fühlte sich diskriminiert und sah auch eine Diskriminierung von Frauen. Das Gericht bewertete das anders - und urteilte salomonisch.

Heinweisschild für einen Frauenparkplatz.

Heinweisschild für einen Frauenparkplatz.

Foto: Ralf Hirschberger

Die neuen Schilder sollen deutlich zeigen, dass sie lediglich eine Empfehlung sind - also auch Männer ohne Konsequenzen auf Frauenparkplätzen parken dürfen. "Das ist ein Sieg für die Frauenparkplätze in ganz Deutschland", sagte der Verwaltungsdirektor der Stadt Eichstätt, Hans Bittl, im Anschluss.

Ein 26-Jähriger aus dem Rheinland, der sich bei einem Besuch in Eichstätt von den Frauenparkplätzen diskriminiert fühlte, hatte gegen die Stadt geklagt. Er sah nicht nur Männer, sondern auch Frauen dadurch diskriminiert - weil Frauenparkplätze aus seiner Sicht suggerieren, dass Frauen schwach und besonders schutzbedürftig seien.

Auf die Frage der Diskriminierung ging das Gericht am Mittwoch allerdings nicht ein. Es gehe nur um die Ausgestaltung der Schilder, betonte der Vorsitzende Richter. Stadt und Kläger einigten sich darauf, dass die strittigen Schilder bis Ende Februar abgebaut und ersetzt werden. Die Stadt hatte sich nach der Vergewaltigung einer Frau im Jahr 2016 entschieden, die Frauenparkplätze auszuweisen.

Weitere Infos

  • Ein voller Parkplatz: Nur noch wenige Stellflächen sind frei, diese aber für Frauen reserviert. Was heißt das für männliche Autofahrer?

THESE: Männern ist es verboten, ihre Autos auf Frauenparkplätze zu stellen.

BEWERTUNG: Falsch - zumindest im öffentlichen Raum.

FAKTEN: Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss kein Fahrer mit einem Bußgeld rechnen, der sein Auto auf öffentlichen Parkplätzen in für Frauen reservierten Bereichen abstellt. Es gibt kein allgemein gültiges Verkehrsschild und weder Ordnungsamt noch Polizei verteilen Strafzettel. Es ist ein moralischer Ansatz, diese gut beleuchteten Flächen nah bei den Ausgängen den Frauen zu überlassen. Wird ein Parkplatz oder Parkhaus allerdings privat bewirtschaftet, hat der Besitzer Hausrecht - und kann einem Falschparker durchaus Hausverbot erteilen.

THESE: Die Bereitstellung von Frauenparkplätzen diskriminiert Männer.

BEWERTUNG: Eine höchstrichterliche Entscheidung gibt es dazu nicht, doch Richter und juristische Experten sahen in der Vergangenheit darin keine Verletzung von Männerrechten.

FAKTEN: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet eine Benachteiligung von Menschen wegen ihres Geschlechts - außer es liegt ein nachvollziehbarer Grund vor. Der kann zum Beispiel im Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit liegen. Richter am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz erlaubten etwa einem Arbeitgeber 2011, Stellplätze auf dem Firmenparkplatz bevorzugt an Frauen zu vergeben. Im Urteil heißt es: "So sind Frauen generell einer größeren Gefahr als Männer ausgesetzt, Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu werden." Zudem seien Frauenparkplätze "sozial erwünscht und gesellschaftlich weithin akzeptiert".

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