Neue Benimmregeln am Ballermann Mallorcas Polizei verteilt erste Knöllchen an Urlauber

Palma de Mallorca · Seit knapp zwei Monaten gelten bereits die neuen Benimmregeln auf Mallorca, mit denen unter anderem gegen Sauftouristen vorgegangen werden soll. Nun wurden die ersten Knöllchen gegen Urlauber verhängt. Aber nicht wegen Alkoholkonsums.

Laut grölende Touristen, die in der Öffentlichkeit reichlich Alkohol konsumieren und dann aggressiv werden, an Hauswände pinkeln oder sonstwie negativ auffallen - damit soll nach Vorstellung der Stadtverwaltung von Palma endlich Schluss sein. Deshalb gelten bereits seit dem ersten April neue Benimmregeln, mit denen man die Party- und Sauftouristen auf Mallorca bändigen will.

Einen allerersten, zögerlichen Versuch der Lokalpolizei, die neuen Regeln nach knapp zwei Monaten nun endlich durchzusetzen, gab es am verlängerten Vatertagswochenende, an dem Tausende deutsche Urlauber zum Feiern nach Mallorca gekommen sind und damit die neue Saison so richtig gestartet ist. Wie die Policía Local am Freitag mitteilte, wurden drei Urlauber an Christi Himmelfahrt mit einem Bußgeld belegt.

Nicht aber, weil sie etwa in großen Mengen Alkohol in der Öffentlichkeit konsumiert hatten, sondern weil sie an der Playa de Palma bei einem Straßenhändler eingekauft hatten. Wer nämlich eine Sonnenbrille, eine gefälschte Marken-Handtasche oder ähnliches bei einem illegalen Straßenhändler kauft und dabei von der Polizei erwischt wird, muss seit dem 1. April mit einem Bußgeld von bis zu 750 Euro rechnen.

Unklar ist, ob die drei Urlauber das Bußgeld noch direkt an Ort und Stelle bezahlen mussten. Auch die Nationalität des Trios und die genaue Höhe der Strafe sind bisher nicht bekannt.

Für andere Vergehen habe es laut der Lokalpolizei bisher aber noch keine Knöllchen gegeben. Wer beispielsweise Getränke oder Speisen aus Lokalen in bestimmten Straßen an der Playa de Palma mit mit nach draußen nimmt, muss 70 bis 90 Euro Strafe bezahlen. Zwischen 24 und 8 Uhr darf Alkohol nur noch in Clubs, Bars und Restaurants konsumiert werden. Wer gegen diese Benimmregel verstößt, muss mit einer Strafe von bis zu 3000 Euro rechnen. Die gleiche Summe muss zahlen, wer am Strand, auf Plätzen oder Straßen in der Gruppe exzessiv Alkohol trinkt. Mit dieser hohen Strafe erhofft man sich, die Trinkgelage am Strand und am "Ballermann" eindämmen zu können.

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