Grausamen Tod des Säuglings zugelassen: Mutter vor Gericht

Mönchengladbach · Für den Säugling müssen es Höllenqualen gewesen sein, bis er ermordet wurde. Die Mutter soll die Schreie des Säuglings gehört und nicht eingeschritten sein. Jetzt muss sie erneut vor Gericht.

 Ein Richterhammer aus Holz.

Ein Richterhammer aus Holz.

Foto: Friso Gentsch/Archiv

Das Landgericht Mönchengladbach rollt heute einen Prozess gegen die 27 Jahre alten Mutter eines ermordeten Säuglings neu auf. Sie soll im Oktober 2015 im Schlafzimmer über Stunden die Schreie ihres misshandelten und am Ende ermordeten Sohnes nebenan gehört, aber nicht eingegriffen haben. Sie ist des Totschlags durch Unterlassen angeklagt.

Das Landgericht Mönchengladbach hatte ihren Ehemann zu lebenslanger Haft verurteilt und sie selbst wegen Misshandlung durch Unterlassen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Auf Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof das Urteil gegen die Mutter aufgehoben. Es sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt.

Der Vater hatte den Säugling nach damaligem Urteil aus maßloser Selbstsucht und Eifersucht getötet. Davor quälte er ihn stundenlang und verging sich sexuell an ihm. Das Gericht war davon ausgegangen, dass die Mutter die Schreie ihres Kindes gehört hatte, aber als Vertrauensbeweis gegenüber ihrem Mann liegengeblieben war.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort