Sorayas Testament Das Erbe der Kaiserin erhält der Chauffeur

Köln · Das Kölner Oberlandesgericht wertet den Text in einem Notizbuch des Bruders von Soraya als Testament - und erklärt damit den ehemaligen Chauffeur und Privatsekretär zum Alleinerben des Vermögens in Deutschland.

 Märchenhafter Staatsbesuch: Das Bild zeigt Kaiserin Soraya im Februar 1955 in Bonn. Drei Jahre später wurde ihre Ehe mit dem Schah von Persien wegen Kinderlosigkeit geschieden.

Märchenhafter Staatsbesuch: Das Bild zeigt Kaiserin Soraya im Februar 1955 in Bonn. Drei Jahre später wurde ihre Ehe mit dem Schah von Persien wegen Kinderlosigkeit geschieden.

Foto: Heinz Engels

Eigentlich hat es mit einer prunkvollen kaiserlichen Hochzeit vor mehr als 60 Jahren in Teheran begonnen: Die damals erst 18 Jahre alte Soraya mit deutsch-persischen Wurzeln heiratet 1951 Schah Mohammed Reza Pahlavi und wird weltweit als „Märchenkaiserin“ berühmt. Doch schon nach einigen Jahren fordert die Staatsräson eine Auflösung der Ehe: Soraya konnte dem Schah keinen Erben gebären. Die kinderlose Ehe wird geschieden, Soraya bekommt viele Millionen und eine Leibrente. Sie stirbt im Oktober 2001 einsam in Paris.

Ihren Bruder Bijan macht sie zum Alleinerben. Der stirbt aber schon eine Woche nach ihr. Ein wenig glanzvolles Gezerre um das Millionen-Erbe beginnt. Zwei parallele Verfahren in Köln halten einige Gerichte auf Trab. Nun ist das letzte Wort gesprochen Soraya– vom Oberlandesgericht Köln, das gestern letztinstanzlich sein Urteil verkündete.

Fast 15 Jahre nach dem Tod Sorayas und ihres Bruders kann sich jetzt dessen früherer Chauffeur und Privatsekretär freuen – bisher stets als Hassan F. bezeichnet. Laut OLG-Urteil steht ihm als Alleinerbe der Nachlass zu, der von der Ex-Kaiserin an ihren Bruder übergegangen war. Es betrifft das zum Todeszeitpunkt in Deutschland befindliche Vermögen.

Zentral ist ein kurzer Text, der im privaten Notizbuch Bijans enthalten war – und die Frage, ob dieser als wirksames Testament zugunsten seines früheren Privatsekretärs zu bewerten ist. Das OLG stellt dazu nun abschließend klar: Es handelt sich „um ein rechtlich verbindliches, mit sogenanntem Testierwillen verfasstes Dokument“. In der Begründung heißt es im Detail: Der Kurztext stamme tatsächlich von Bijan Esfandiary und sei von ihm auch eigenhändig unterschrieben worden. Es sei keine „Testier-Unfähigkeit“ nachgewiesen worden.

Bijan habe das Papier auf den 1. November 2011, 23.15 Uhr datiert. Das war einige Stunden vor seinem Tod. Dass er zu dem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage gewesen sei, „sich über die Tragweite seiner Anordnungen ein klares Urteil zu bilden“, konnte nicht festgestellt werden, betont das OLG und bestätigt damit die Auffassung des Kölner Landgerichts. Es gebe auch keinen Beleg dafür, „dass der Erblasser bei der Abfassung des Testaments einem Irrtum unterlegen war“ oder gar gezwungen wurde.

Warum Köln als Ort des Urteils? Die einstige persische Kaiserin war das Kind des Fürst Khalil Esfandiary Bakhtiary – er stammt von einer mächtigen persischen Stammesführerfamilie ab – und dessen Ehefrau Eva Karl, einer Berlinerin. Bakhtiary war Kaiserlich-Iranischer Botschafter in Deutschland – und lebte in Köln. Dorthin floh Soraya im April 1958, nachdem der Schah erklärt hatte, sich von ihr scheiden lassen zu wollen. Ihr Bruder Bijan wiederum hatte in Köln seinen letzten Wohnsitz.

Um die Soraya-Millionen war noch in einem zweiten Verfahren gerungen worden. Dabei setzten sich 2015 drei gemeinnützige Organisationen in Frankreich erfolgreich durch. Das Landgericht Köln sprach ihnen 2014 rund 4,5 Millionen Euro zu. Das OLG bestätigte das Urteil im Mai 2015. Dabei ging es um bewegliches Vermögen – etwa Schmuck oder die Einrichtung von Sorayas Pariser Wohnung. Unterlegen waren in diesem Streitfall Prozessbeteiligte, die als „Erben“ des Bruders Bijan bezeichnet worden waren, der allerdings nicht verheiratet war und keine ehelichen Kinder hatte. 2003, ein Jahr nach dem Tod von Sorayas Bruder, hatte ein Siegburger behauptet, er sei der uneheliche Sohn Bijans – ein DNA-Gutachten von der zu diesem Zweck exhumierten Leiche Bijans widerlegte die Behauptung.

Um dem nun aktuell geklärten zweiten Fall hatten Hassan F. auf der einen Seite und mehrere andere Verwandte der Ex-Kaiserin auf der anderen Seite gestritten. Immer wieder tauchten neue angebliche Familienzugehörige auf und versuchten, an das Erbe zu gelangen. Die Prozesse waren ungewöhnlich aufwendig. Viele Schriftgutachten, medizinische Expertisen und auch Ermittlungen im Ausland waren erforderlich. Die Ex-Kaiserin hatte kurz vor ihrem Tod die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen und liegt in München begraben. Nun dürfte auch der Streit um ihre Millionen für immer ruhen.

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