Gesetze und Regelungen Das ändert sich im März für Verbraucher

Bonn · Ob der Brexit tatsächlich am 29. März kommt? Einige Änderungen hält der März für Verbraucher in jedem Fall bereit. Unter anderem steigt der Mindestlohn in der Baubranche.

Neuer Monat, neue Gesetze: Im März steigt der Mindestlohn in der Baubranche. Vor allem für Mütter ist der März ein Grund zum Feiern. Außerdem gilt ab dem 31. März wieder die Sommerzeit. Auf diese Gesetzesänderungen müssen wir uns konkret einstellen.

Mindestlohn

Zum 1. März 2019 steigt der Mindestlohn in der Baubranche:

LohngruppeStundenlohn (brutto) 1 (Werker, Maschinenwerker) 12,20 Euro (bisher 11,75 Euro) 2 (Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer) 15,20 Euro (bisher 14,95 Euro)*

*Eine Sonderregelung gilt für Berlin: für die Lohngruppe 2 gibt es nur 15,05 Euro (bisher 14,80 Euro).

In Ostdeutschland gilt zudem ein einheitlicher Mindestlohn von 12,20 Euro. Bisher galt in den neuen Bundesländern 11,75 Euro als Lohnuntergrenze.

Mütterrente II

Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, erhalten Mütter ab März 2019 rund 15,35 Euro (im Osten) bzw. 16,02 Euro (im Westen) mehr pro Monat.

Hintergrund: Ab dem 1. März 2019 erhalten Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind. Ein Rentenpunkt entspricht aktuell einem Bruttowert von monatlich 30,69 Euro in den neuen und 32,03 Euro in den alten Bundesländern.

8. März wird in Berlin Feiertag

Als erstes Bundesland hat Berlin den Internationalen Frauentag am 8. März zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Berliner hatten bisher neun arbeitsfreie Feiertage pro Jahr – so wenige wie kein anderes Bundesland. Zum Vergleich: In Bayern gibt es 13 gesetzliche Feiertage.

Hecke schneiden ist ab März tabu

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Bäume, die in Haus- oder Kleingärten stehen, sind von dem Verbot ausgenommen.

Haben sich allerdings Vögel den Baum im Vorgarten als Nistplatz ausgesucht, ist dieser ebenfalls tabu. Am besten machen Hobbygärtner sich daher schlau, bevor sie zur Säge greifen.

Ab 31. März gilt Sommerzeit

Am letzten Sonntag im März wird die Uhr um eine Stunde vorgestellt. Derzeit ist im Gespräch, die Zeitumstellung in der EU dauerhaft abzuschaffen. Die Mitgliedsstaaten müssen hierüber noch abstimmen. Das Aus kommt aber frühestens 2021.

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