Gesetze und Regelungen Das ändert sich im Februar für Verbraucher

BONN · Neuer Monat, neue Gesetze: Wir liefern einen Überblick, worauf sich Verbraucher ab dem Februar 2019 einstellen müssen. Unter anderem ändert sich etwas beim Messenger-Dienst WhatsApp.

Alles neu macht der Mai, so heißt es. Doch aus der Sicht der Verbraucher macht auch jeder andere Monat zumindest vieles neu. Worauf sich Verbraucher ab Februar einstellen müssen, listen wir hier auf:

WhatsApp nicht mehr werbefrei

Bislang konnten WhatsApp-Nutzer den Messenger vollkommen werbefrei nutzen, doch damit ist ab Februar Schluss. Der Dienst führt dann erstmals Werbung ein. Künftig sollen Reklame-Anzeigen im Statusbereich zu sehen sein, die Chatverläufe sollen werbefrei bleiben. Dass WhatsApp diesen Schritt geht, hatte der Dienst bereits im August vergangenen Jahres angekündigt.

Die geplanten Werbeeinnahmen sollen dazu beitragen, WhatsApp aus der Verlustzone zu bringen. Durch Kooperation mit größeren Unternehmen sollen mehr Einnahmen erzielt werden. WhatsApp wird dazu künftig größeren Firmen ermöglichen, über den Kurzmitteilungsdienst im großen Stil direkt mit Kunden zu kommunizieren.

Höhere Erwerbsminderungsrenten

Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente wird nicht mehr wie bislang davon ausgegangen, dass Empfänger bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet haben. Ab dem 1. Februar erhalten Rentner, die seit Anfang des Jahres in Rente sind, eine verlängerte Zurechnungszeit, die nun bis zur Vollenendung des 65. Lebensjahres plus drei Monate geht.

Dieselfahrverbote

In Frankfurt am Main wird es bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung keine Diesel-Fahrverbote geben. Die Deutsche Umwelthilfe hatte hier per Eilantrag durchsetzen wollen, dass die Verbote trotz des laufenden Rechtsstreits schon zum 1. Februar 2019 greifen, scheiterte damit aber. Gleichzeitig ließ der hessische Verwaltungsgerichtshof die Berufung des Landes Hessen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wegen "ernstlicher Zweifel an dessen Richtigkeit" zu.

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