Streit um Partnervermittlung Britin verklagt Partneragentur nach erfolgloser Männersuche

London · Die Britin Tereza Burki suchte den Mann ihrer Träume und potenziellen Vater ihres vierten Kindes. Sie wandte sich an eine Partnervermittlung. Erfolglos. Die 47-Jährige verklagte die Agentur. Diesmal mit Erfolg.

 Bei der Suche nach dem Traumprinzen hilft manchmal der Computer. Gelegentlich allerdings reicht das nicht. Dann sind Partnervermittlungen gefragt.

Bei der Suche nach dem Traumprinzen hilft manchmal der Computer. Gelegentlich allerdings reicht das nicht. Dann sind Partnervermittlungen gefragt.

Foto: picture alliance / dpa

Sie wollte noch einmal die ganz große Liebe finden. Tereza Burki aber wählte nicht wie Tausende andere Singles in der Millionenmetropole London beliebte Dating-Apps wie Tinder. Denn ihre große Liebe sollte reich sein – „mindestens einen gleichwertigen Lebensstil wie sie selbst haben“ und idealerweise „mehrere Domizile“ besitzen. Zudem wünschte sich die geschiedene Mutter dreier Kinder ein weiteres Baby mit dem potenziellen Seelenverwandten.

Burki wandte sich an die exklusive Agentur Seventy Thirty, eine Partnervermittlung, die im noblen Londoner Stadtteil Knightsbridge residiert. Hier, wo Ferraris vor Luxus-Adressen parken, würde sie ja wohl ihren wohlhabenden Traummann finden, oder? Die Britin bezahlte 12 600 Pfund, umgerechnet rund 14 000 Euro, für das erhoffte Liebesglück. Von der Partnervermittlung wurde ihr versprochen, man habe es nur mit der „Crème de la Crème“ zu tun. Fünf Kandidaten, die mit ihren Kriterien übereinstimmten, schlugen die Kuppler-Experten ihr nach dem Abschließen der Mitgliedschaft im Jahr 2014 vor. Doch den „Mann meiner Träume, den Vater meines Kindes“ traf sie nicht, wie Burki später monieren sollte. Sie fühlte sich betrogen – und verklagte die Partnerschaftsvermittlung.

Nun hat ein Londoner Gericht in ihrem Sinne entschieden. Seventy Thirty muss die Anmeldegebühr in Höhe von 12 600 Pfund vollständig zurückzahlen. Außerdem erhält die 47-jährige Britin eine Entschädigung in Höhe von 500 Pfund, umgerechnet 560 Euro, um die durch den Dating-Prozess ausgelöste „Enttäuschung und Traurigkeit“ auszugleichen. Burki sei in die Irre geführt worden, sagte der Richter Richard Parkes. Die Agentur habe mit ihren mehr als 7000 Mitgliedern geprahlt, während höchstens 100 Männer wirklich aktiv auf der Suche nach einer neuen Liebe gewesen seien, und längst nicht alle von ihnen kamen überhaupt infrage.

Agentur reagiert mit Gegenklage wegen Verleumdung

„Man kann das kaum als eine beträchtliche Zahl bezeichnen, aus der man wählen kann“, befand der Richter, der Burkis Ansprüche als „nicht bescheiden“ bezeichnete. Er zitierte die US-amerikanische Schriftstellerin Gertrude Stein, die einmal witzelte: Wer auch immer gesagt habe, dass man mit Geld kein Glück kaufen kann, wusste nicht, wo man einkaufen muss. Damit spannte Parkes den Bogen zu Burki: „Dieser Fall handelt von einer Frau, die auf der Suche nach romantischem Glück war. Sie sagt, sie wurde dazu verleitet, im falschen Laden einzukaufen und eine große Summe zu bezahlen für eine Agentur, die ihrer Meinung nach viel versprochen hat, aber es versäumt hat, die Ware zu liefern.“ Die Management-Beraterin, die selbst im noblen Chelsea lebt und besorgt darüber war, dass ihr nicht mehr viel Zeit für ein viertes Kind blieb, betonte vor Gericht, man sollte „Menschen, die in einer schwachen Gemütsverfassung und Mitte 40 sind, nicht den Mann ihrer Träume versprechen“.

Gleichwohl erzielte auch die Dating-Agentur mit einer Verleumdungsklage einen Erfolg. Nach Burkis enttäuschender Männersuche veröffentlichte sie eine negative Bewertung im Internet. Darin behauptete sie, die Agentur sei betrügerisch. Der Richter entschied, die Partnervermittlung handle „nicht grundsätzlich unehrlich“. Die Britin muss wegen der geschäftsschädigenden Behauptung eine Entschädigung in Höhe von umgerechnet knapp 5600 Euro an Seventy Thirty bezahlen. Und damit sollte das Dating-Kapitel vor Gericht beendet sein. Ob Tereza Burki ihren reichen Traummann gefunden hat, ist nicht überliefert.

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