Hohen Schaden angerichtet 18-Jähriger auf Spritztour mit geklautem Linienbus

LAHR-REICHENBACH · Mit einem geklauten Linienbus begab sich ein junger Mann in Lahr-Reichenbach im Schwarzwald auf eine Spritztour. Dabei rammte er eine Brücke, und auch die alarmierte Polizei missachtete er zunächst.

 Symbolfoto.

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Foto: dpa

Ohne die erforderliche Fahrerlaubnis und mit einem geklauten Linienbus fuhr ein 18-Jähriger in der Nacht von Montag auf Dienstag durch Lahr-Reichenbach im Schwarzwald. Zeugen meldeten die Spritztour, auf der der junge Mann auch gegen eine Brücke stieß, der Polizei.

Wie die mitteilt, sah die Besatzung eines ausgerückten Streifenwagens kurz vor Mitternacht einen entgegenkommenden Bus in der Nähe eines Möbelhauses. Die Beamten wendeten und fuhren fortan vor dem weißen Bus. Das störte den 18-Jährigen allerdings wenig: Er machte trotz Blaulicht und Haltezeichen zunächst keine Anstalten, sein Fahrzeug zu stoppen. Erst nach mehreren Aufforderungen der Beamten blieb der Bus stehen. Allerdings nicht, um die Fahrt zu beenden: Der 18-Jährige legte den Rückwärtsgang ein und wollte nun die Flucht nach hinten antreten. Das misslang allerdings, da es der Polizei gelang, über einen Nothebel die Türe des Busses von außen zu öffnen und das Fahrzeug anzuhalten.

Die Beamten nahmen den Mann vorläufig fest und mit auf das Revier. Die dortigen Ermittlungen ergaben, dass der Bus am frühen Abend in Seelbach gestohlen worden war. Von dort startete auch die Spritztour, die zunächst in Richtung Schönberg, wendete dort und fuhr dann über die B415 in Richtung Lahr. Im Ortsteil Reichenbach unterschätzte der 18-Jährige die Maße des Busses und blieb an einer kleineren Brücke hängen. Die Sandsteinmauer und das Geländer der Brücke wurden dabei so stark beschädigt, dass für die Instandsetzung mehrere zehntausend Euro nötig sein werden. Auch die Reparatur des Busses wird laut Polizei geschätzt mehr als 50.000 Euro kosten.

Den jungen Mann, der bereits wegen ähnlicher Delikte polizeilich bekannt ist, erwartet nun ein Verfahren wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls eines Linienbusses, Verkehrsunfallflucht und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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