Entscheidung in Bonn Kollegahs und Bangs "JBG3" als jugendgefährdend eingestuft

Bonn/Düsseldorf · Fast zehn Monate durfte es frei verkauft werden und hat in dieser Zeit mit mehr als 200.000 abgesetzten Einheiten Platin-Status erreicht. Jetzt ist das Skandal-Album „JBG 3“ der Rapper Kollegah und Farid Bang doch noch als jugendgefährdend eingestuft worden.

 Das Album "Jung Brutal Gutaussehend" 3 der Gangster-Rapper Kollegah und Farid Bang ist von der Bundesprüfstelle auf die Liste der jugendgefährdenden Medien genommen worden.

Das Album "Jung Brutal Gutaussehend" 3 der Gangster-Rapper Kollegah und Farid Bang ist von der Bundesprüfstelle auf die Liste der jugendgefährdenden Medien genommen worden.

Foto: dpa

Die Entscheidung aus Bonn dürfte dem Boss, wie sich Gangster-Rapper Kollegah nennen lässt, allenfalls ein müdes Lächeln abringen. Das Erfolgs- und Skandal-Album „Jung, Brutal, Gutaussehend 3“, das zum scheppernden Aus für den Musikpreis Echo geführt hat, wird neun Monate nach seinem Erscheinen auf die Liste jugendgefährdender Medien gesetzt. Bereits im April hatte es Platin-Status erreicht, sich mehr als 200.000 Mal verkauft.

In Köln ging am Dienstag das letzte Konzert der „JBG 3“-Tour über die Bühne. Es war ausverkauft, die Fans standen Schlange. Auf Platz Eins gestartet, war das Album zuletzt auf Platz 94 abgesackt. Die Ära „JBG“ ist offiziell für beendet erklärt und Kollegah hat längst zwei neue Eisen im Feuer: sein Buch „Das ist Alpha“ und das neue Album „Platin war gestern“.

Da wirkt die Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn, das Album nach fast zehn Monaten mit Werbe- und Verkaufsverboten zu belegen, unfreiwillig komisch. Doch deren Vorsitzende Martina Hannak betont, dass dies ihrer Behörde nicht anzulasten sei. „Wir dürfen nur auf Antrag oder Anregung tätig werden“, erklärt Hannak.

Anregen kann die Indizierung jede Behörde in Deutschland, den Antrag stellen kann jede Jugendbehörde. Doch erst mit dem Eklat bei der Echo-Verleihung für das Album im April kam die erste Behörde auf die Idee, es überprüfen zu lassen. Kollegah und Farid Bang seien persönlich zur Anhörung gekommen und hätten sich auf die Kunstfreiheit berufen, berichtet Hannak.

Ergebnis: zwei der 17 Titel werden als jugendgefährdend eingestuft. „Sie sind frauendiskriminierend und verrohend“, sagt Hannak am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Darunter ist auch der vielzitierte Vergleich „Mein Körper definierter als von Auschwitzinsassen“.

Er hatte eine Antisemitismus-Diskussion losgetreten. Doch als antisemitisch wird das Album auch von der Prüfstelle ausdrücklich nicht eingestuft. Aber: „Der Vergleich ist sozialethisch desorientierend und kann bei Jugendlichen zum Empathieverlust führen, also verrohend wirken“, sagt Hannak.

Zu armen Männern macht beide das erst zum Monatsende in Kraft tretende Verkaufsverbot an Minderjährige nicht: In einem Youtube-Auftritt bezifferte Kollegah alias Felix Blume sein Vermögen soeben auf mehr als fünf Millionen Euro. In digitalen Zeiten dürfte die Indizierung einen Musiker auch nicht mehr so hart treffen wie früher: In Streaming-Diensten wie Spotify reicht es, die zwei betroffenen Tracks rauszunehmen, der Rest bleibt verfügbar.

Dass sich monatelang keine Behörde veranlasst sah, das Album zu überprüfen, bleibt dagegen mysteriös. Schließlich sind beide Rapper einschlägig bekannt: Schon die beiden Vorgänger-Alben JBG und JBG 2 landeten auf dem Index der Bundesprüfstelle.

„Die Grenzüberschreitung macht beim Gangster-Rap gerade den Reiz aus“, sagt die Münchener Medienwissenschaftlerin Maya Götz. „Deswegen müssen immer neue Grenzen gefunden werden.“ Gerade in der Auschwitz-Zeile liege dabei aber eine Gefahr: „Wir wissen aus unserer Forschung, dass Kinder und Jugendliche sehr wenig über die NS-Zeit wissen“, sagt Götz. „Wenn sie nun zum ersten Mal mit Auschwitz konfrontiert werden - und das im Zusammenhang mit der Fitness-Kultur - kann dies durchaus verharmlosend wirken. Sie können die Grausamkeit gar nicht einordnen.“ Kollegah und Farid Bang hatten - einige Wochen nach dem Eklat - die KZ-Gedenkstätte Auschwitz besucht.

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