Gericht prüft Bushido-Album auf Jugendgefährdung

Münster · Nicht erst die jüngsten Antisemitismus-Vorwürfe zeigen die problematische Seite des deutschen Gangster-Raps. Auch Bushido produziert Schlagzeilen mit seinen Texten: Jetzt klagt er, weil eine Platte seit Jahren als jugendgefährdend eingestuft ist.

 Der Rapper Bushido in einem Gerichtssaal in Berlin.

Der Rapper Bushido in einem Gerichtssaal in Berlin.

Foto: Bernd von Jutrczenka/Archiv

Er rappt über "Drecksbullen" und "Hurensöhne", beschwört Gewalt und Drogenhandel, diffamiert Frauen und Schwule: Bushidos Album "Sonny Black" darf deswegen nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden, seit es 2015 auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gelandet ist. Mit einer Klage vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster will der Berliner Musiker nun erreichen, dass die Platte auch jungen Menschen frei zugänglich ist.

Vor dem Verwaltungsgericht Köln war er in erster Instanz gescheitert. Am Mittwoch befassen sich nun die Richter in Münster mit der Frage, ob die Bundesprüfstelle Bushidos Texte zu Recht als jugendgefährdend eingestuft hat. Dabei könnten auch formale Fehler im Indizierungsprocedere eine Rolle spielen.

Setzt die Bundesprüfstelle CDs, Filme oder Videos auf die Liste jugendgefährdender Medien, sind diese nicht verboten. Sie dürfen aber Minderjährigen aus Gründen des Jugendschutzes nicht zugänglich gemacht werden. So geschehen 2015 bei Bushidos Album "Sonny Black".

Die Texte seien verrohend, frauen- und homosexuellenfeindlich und gewaltverherrlichend, begründete die Bundesprüfstelle. Ein ironischer Kontext oder eine Distanzierung des Künstlers von Gewalt und Kriminalität sei nicht erkennbar. Im Gegenteil zeige der Interpret seinen Stolz darüber, dass seine Botschaften ihre Wirkungen auf Minderjährige nicht verfehlten, wenn er etwa texte "Guck, die Ghettokids, sie nehmen meine Lebensweise an". Dieser Argumentation hatten sich in erster Instanz auch die Richter angeschlossen. Bushido legte Berufung ein.

Er hält dagegen, er sehe sich in seinen Rechten als Künstler verletzt. Die Toleranzschwelle, was jugendgefährdend sei und was nicht, habe sich längst verschoben, trug sein Anwalt im ersten Prozess vor. Jugendliche seien heutzutage detaillierteren und wirklichkeitsnäheren Darstellungen von Gewalt und Sex ausgesetzt als in seinen bewusst überzeichneten Gangsta-Rap-Bildern. Kenner des Genres könnten durchaus unterscheiden zwischen den fiktiven Rap-Klischees und der Wirklichkeit.

Jenseits der Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz könnte für die Richter am Mittwoch aber noch etwas anderes entscheidend sein: Die Klägerseite führt mögliche Formfehler der Bundesprüfstelle an. So habe diese nicht allen am Album beteiligten Künstlern eine Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Mitgerappt auf "Sonny Black" haben unter anderem die Musiker Farid Bang und Kollegah, um deren Texte eine Debatte um Antisemitismus im Rap entbrannt war.

In der mündlichen Verhandlung kann und wird Bushido sich durch seinen Anwalt vertreten lassen und nicht erscheinen. Die Richter haben noch für denselben Tag eine Entscheidung angekündigt.

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