Nachlassregelung Deutsches Filminstitut erhält Rechte am Werk Curd Jürgens'

Frankfurt/Main · Die Witwe des Schauspielers, Regisseurs und Autors (1915-1982) hatte dessen künstlerischen Nachlass bereits vor 20 Jahren dem Institut überlassen. Seine Tochter geht jetzt noch einen Schritt weiter.

 Curd Jürgens im März 1976 auf der Terrasse seines Ferienhauses auf der Bahmas-Insel Great Harbor Cay.

Curd Jürgens im März 1976 auf der Terrasse seines Ferienhauses auf der Bahmas-Insel Great Harbor Cay.

Foto: Horst Ossinger

Das Deutsche Filminstitut in Frankfurt erhält sämtliche urheberrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Nutzungsrechte an den Werken, den künstlerischen Leistungen und der Persönlichkeit von Curd Jürgens.

Hierzu gehörten etwa Verwertungsrechte für die Filme, die der 1982 gestorbene international erfolgreiche Schauspieler als Regisseur verantwortete, sowie für sein literarisches Werk, darunter den autobiografischen Roman "...und kein bisschen weise", wie das Institut am Donnerstag mitteilte.

Jürgens' Witwe hatte dem Deutschen Filmmuseum bereits 1997 als Schenkung den gesamten künstlerischen Nachlass überlassen. Nun sei mit ihrer Tochter Miriam eine Vereinbarung über die Rechte am Werk von Jürgens getroffen worden, hieß es. "Ich betrachte dies nicht als Ende unserer angenehmen und interessanten Zusammenarbeit, sondern eher als Garantie für die Zukunft", wurde Miriam Duncan zitiert.

Der Theater- und Filmschauspieler Jürgens war auch international erfolgreich - unter anderem als Gegenspieler von "James Bond" Roger Moore in "Der Spion, der mich liebte".

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