"Raubguss": Penck verliert Gerichtsstreit

Skulptur wurde in Bad Honnef gekauft

Bad Honnef. (dpa) Der Maler und Bildhauer A. R. Penck (69) hat einen Prozess um einen vermeintlichen "Raubguss" seiner Skulptur "Der Franzose" verloren. Penck alias Ralf Winkler darf nicht mehr behaupten, das Exemplar des Sammlers Peter Dohmen sei gefälscht oder nicht autorisiert, befand das Düsseldorfer Landgericht gestern (Az.: 12 O 552/07).

Der Künstler habe seine Behauptung nicht beweisen können. Unklar ist, wie viele Exemplare der Skulptur tatsächlich existieren. Sammler Dohmen, der Penck verklagt hatte, zeigte sich mit dem Urteil "teilweise zufrieden". Er hatte die Bronzeskulptur vor zwei Jahren für 40 000 Euro in einer Galerie in Bad Honnef erstanden. "Ich muss jetzt sehen, ob die Skulptur überhaupt noch verkäuflich ist." Sein Exemplar ist nicht durchnummeriert und trägt die Kennzeichnung "e.a." für "épreuve d'artiste" ("Künstlerexemplar").

Beim Kauf sei er von einer Auflage von sechs Exemplaren der mehr als ein Meter hohen Figur ausgegangen, sagte Dohmen. "Inzwischen weiß ich: Es gibt noch mehr. Ich empfinde das als Betrug. Die Staatsanwaltschaft sollte sich mal damit befassen." Der in Dresden geborene Penck zählte zu den "Neuen Wilden". Seit 1988 hat er eine Professor für Malerei an der Kunstakademie in Düsseldorf. Der Maler kann noch in Berufung gehen.

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