Kulturschutz-Gesetz Kunsthandel droht mit Konsequenzen

Die Künstler Georg Baselitz, Gerhard Richter und Günther Uecker sowie Sammler und der Kunsthandel positionieren sich gegen Monika Grütters' Initiative. Die Kulturstaatsministerin setzt sich zur Wehr.

Die Schar der Kritiker gegen das neue Kulturgutschutz-Gesetz, das gestern als Entwurf vorgelegt wurde und nach dem üblichen parlamentarischen Verfahren in der ersten Jahreshälfte 2016 in Kraft treten soll, ist groß: Sammler und Mäzene wie Arend und Brigitte Oetker, Ingvid Goetz, Egidio Marzona und Rudolf Scharpff, Künstler wie Gerhard Richter, Georg Baselitz und Günther Uecker laufen gegen den Gesetzentwurf Sturm.

Baselitz hat bereits eigene Leihgaben aus deutschen Museen abgezogen. Für den Berliner Rechtsanwalt Peter Raue ist das geplante Gesetz "der schlimmste Schlag gegen den Kunsthandel in der Geschichte der Bundesrepublik". Der Sammler Marzona erregte sich in der "Welt": "Die Sanktionen, Kontrollen und Drohungen dahinter erinnern an die DDR - das ist Stoff für eine Satire." Es sei klar, "welcher Wahnsinn mit so einem Gesetz losgeht: Die Sammler werden ihre Werke in die Zollfreilager nach Luxemburg und in die Schweiz verschiffen. Für Bernd Schultz vom Berliner Auktionshaus Villa Grisebach ist das geplante Gesetz eine "Guillotine des deutschen Kunsthandels". Der Münchner Galerist Konrad Bernheimer hält das Gesetz laut "Süddeutscher Zeitung" für eine "kalte Enteignung".

"Der vorliegende Entwurf wird zu Recht kritisiert", sagte Karl-Sax Feddersen, Justiziar des Kölner Auktionshauses Lempertz und Vorstandsmitglied des Kunsthändlerverbandes Deutschland, auf Anfrage. "Schon die Grundhaltung, die darin zum Ausdruck kommt, passt nicht in unsere Welt. Das offensichtliche Misstrauen gegenüber privatem Kunstbesitz und dem Handel damit führt zu einer Entfremdung zwischen dem Staat auf der einen und den Sammlern und Händlern auf der anderen Seite." Gerade in Zeiten knapper Etats seien die Sammlungen aber auf privates Engagement angewiesen, sagte Feddersen: "Man sollte es fördern und nicht torpedieren." "Als Händler wenden wir uns natürlich gegen die geplanten Aus- und Einfuhrhemmnisse, zumal der freie Warenverkehr eines der Grundprinzipien der Europäischen Union ist", so der Justiziar weiter.

Noch irritierender seien "die unverhältnismäßigen Sorgfalts- und Auskunftspflichten, die dem Handel den Boden unter den Füßen wegziehen". "Wie im Bauch des Trojanischen Pferdes werden hier Vorschriften aus dem Bereich Steuer-, Geldwäsche und Restitutionspolitik in einem Kulturgutschutzgesetz versteckt", kritisiert er den Entwurf.

Die Urheber dieses Gesetzes hätten, so Feddersen, offen zugegeben, dass das Gesetz dazu diene, staatlichen Stellen den vergünstigten Ankauf von Kulturgut zu ermöglichen. "Diese Haltung widerspricht den hehren Intentionen des Kulturgutschutzes, denn Preispolitik und Unterschutzstellung haben nichts miteinander zu tun", sagte er. "Es wäre fatal, wenn der Begriff des nationalen Kulturgutes von den Begehrlichkeiten der Museen bestimmt würde."

Ernste verfassungsrechtliche Zweifel, ob die Neuregelungen Bestand haben werden, führte der Kunstsammler Harald Falckenberg gestern in der FAZ ins Feld: Das Bündel an Vorschriften, "rigorosen Mitwirkungspflichten" sowie der "umfassende Datenaustausch" zwischen Behörden des Bundes und der Länder alarmieren Falckenberg ebenso wie das beinhaltete Straf- und Bußgeldkatalog.

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