Frau gewinnt gegen Bundeskunsthalle

Kunsthistorikerin erhält seit 17 Jahren stets befristete Arbeitsverträge und klagt - mit Erfolg

Frau gewinnt gegen Bundeskunsthalle
Foto: dpa

Bonn. 17 Jahre lang sorgte die Kunsthistorikerin Jasmin T. (Name geändert) neben fünf weiteren Projektleitern für einen reibungslosen Ablauf der Ausstellungen in der Bundeskunsthalle. Ihre Verträge waren stets befristet, aber Sorge um ihren Arbeitsplatz brauchte sich die Frau eigentlich nicht zu machen.

Denn während die eine Ausstellung, darunter die Publikumsmagneten "Rom und die Barbaren" oder "7 000 Jahre Persische Kunst" noch liefen, war die promovierte Kunsthistorikerin schon mit den Vorbereitungen für die nächste Ausstellung betraut. Ende November endete die Frist ihres bisherigen Vertrages, und erstmals wollte ihr die Bundeskunsthalle einen Anschlussvertrag verweigern.

Das wollte die Mitarbeiterin sich nach so langer Tätigkeit nicht gefallen lassen. Sie zog mit ihrem Anwalt Paul Bongartz vor das Bonner Arbeitsgericht. Ihr Fall wurde am Dienstag vor der sechsten Kammer verhandelt.

Nach all diesen Kettenverträgen bestehe seine Mandantin darauf, dass ihr Arbeitsverhältnis entfristet werde, begründet Bongartz die Klage. Schließlich stehe die Klägerin seit 17 Jahren ununterbrochen im Dienste der Bundeskunst- und Ausstellungshalle.

Die Gegenpartei verweist auf die Satzung der Bundeskunsthalle, nach der die Projektleiter eigenständig Aufgaben mit Projektbezug wahrnähmen und es nach wie vor Sache des Intendanten sei, wem er ein Projekt übertrage.

Die Kammer gibt jedoch nach ausführlicher Diskussion am Ende der Klage statt. Damit muss die Bundeskunsthalle die erst seit zwei Tagen quasi arbeitslose Kunsthistorikerin weiter in ihrem Hause beschäftigen.

Ein Urteil, das der Kaufmännische Direktor der Bundeskunsthalle, Bernhard Spies, und seinAnwalt Theo Kade erwartet haben, wie beide später gegenüber dem General-Anzeiger betonen. Spies macht deutlich, dass es sich bei diesem Streit um eine unliebsame "Hinterlassenschaft" des früheren Intendanten Wenzel Jacob handle.

"Ich kenne die Urteilsbegründung noch nicht. Wir werden uns mit ihr näher befassen müssen, um zu sehen, wie wir mit der Angelegenheit weiter verfahren werden", sagte er. Für Bongartz ist klar: Der Kammerbeschluss wird nicht nur seine Mandantin erfreuen, sondern auch fünf weitere Projektleiter des Museums, deren berufliche Zukunft bisher ebenso vage war.

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