Hartmut Kreß: "Gesundheitsschutz ins Grundgesetz"

Bonner Professor plädiert in seinem Buch zur Medizinethik für mehr Selbstbestimmung

Professor Hartmut Kreß lehrt an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn und hat ein Buch zur Medizinethik geschrieben. Mit dem Autor sprach Johannes Seiler.

General-Anzeiger: Warum haben Sie sich dieses Themas angenommen?

Hartmut Kreß: Freiheit und Selbstbestimmung haben im Grundgesetz eine herausragende Bedeutung. In der Medizinethik hat sich dieses Grundrecht zunehmend durchgesetzt - etwa im Gedanken der Patientenautonomie. Es geht mir darum, das Selbstbestimmungsrecht gegen manche Vorbehalte, die in den letzten Jahren geäußert wurden, neu zur Geltung zu bringen.

GA: Das ist bereits die zweite Auflage. Haben sich wesentliche Positionen inzwischen geändert?

Kreß: Im Kern habe ich meine Ansichten beibehalten. Einige Akzente habe ich in der neuen Auflage noch stärker hervorgehoben - vor allem den Gesundheitsschutz. An einer Stelle habe ich meine Einschätzung geändert: Ich plädiere nun dafür, dass Organe nach dem Hirntod eines Menschen bereits dann entnommen werden dürfen, wenn der Verstorbene zuvor nicht ausdrücklich widersprochen hat. Bei der Organtransplantation geht es um Lebensrettung und die Wiederherstellung der Gesundheit. Diesem Ziel sollte die deutsche Rechtsordnung noch stärker Rechnung tragen.

GA: Warum ist Ihnen der Gesundheitsschutz so wichtig?

Kreß: Der Gesundheitsschutz ist auf europäischer Ebene längst verankert und in Grundrechtskonventionen zu finden. In unserem Grundgesetz wird er leider nicht ausdrücklich erwähnt.

GA: Es gibt aber im Grundgesetz das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Kreß: Es wäre deutlicher, wenn der Gesundheitsschutz eigens im Grundgesetz aufgeführt würde. Dies wäre für rechtspolitische Abwägungen sehr hilfreich. Zum Beispiel zeichnen sich erste Ergebnisse der embryonalen Stammzellforschung ab. Konkret geht es um neue Methoden der Medikamenten- und Toxizitätsprüfung. Um des Gesundheitsschutzes willen sollte es zulässig werden, solche Forschungsergebnisse auch in Deutschland nutzen zu dürfen.

GA: Wo sehen Sie ethische Grenzen, etwa was die in Deutschland umstrittene Präimplantations-diagnostik angeht?

Kreß: Die Präimplantationsdiagnostik ist in Deutschland nicht ausdrücklich verboten, sie wird aufgrund einer bestimmten Rechtsauffassung aber nicht praktiziert. Sie betrifft schwerwiegende Krankheitsbilder. Der Wunsch eines Paares, gesunde Kinder zu bekommen, sollte geachtet werden.

GA: Sie betonen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung. Andere heben viel stärker den Schutz frühen Lebens hervor. Wie rechtfertigen Sie Ihre Position?

Kreß: Ganz frühe Embryonen, die außerhalb des Körpers erzeugt wurden, sind menschliches Leben auf dem Weg zum Menschsein. Aber sie sind noch keine menschlichen Individuen im eigentlichen Sinn. Das wird zum Beispiel auch im Judentum so gesehen.

GA: Welche Position vertreten Sie zur Patientenverfügung?

Kreß: Im Umgang mit dem Ende des Lebens greift das Grundrecht auf Selbstbestimmung. Gegen den Willen des Betroffenen sollte menschliches Leben nicht künstlich verlängert werden.

GA: Was können Ethiker leisten?

Kreß: Über heutige Wertekonflikte muss eine pluralistische und konstruktive Diskussion geführt werden. Für gesetzliche Regelungen ist ein Konsens anzustreben, der auf rationalen Entscheidungen beruht. Bei dieser Konsensfindung sollten sich keine religiös einseitigen und keine rigorosen Positionen durchsetzen. Sonst wird die Akzeptanz des Rechtsstaates beeinträchtigt.

Hartmut Kreß: Medizinische Ethik. Gesundheitsschutz, Selbstbestimmungsrechte, heutige Wertkonflikte". Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, 2009, 328 S., 34 Euro

Zur Person Professor Hartmut Kreß wurde 1954 geboren. Von 1993 bis 2000 lehrte er Systematische Theologie mit Schwerpunkt Ethik an der Uni Kiel; er gründete dort das interdisziplinäre Zentrum für Ethik. Seit 2000 ist er Professor für Systematische Theologie, insbesondere Ethik, an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Uni Bonn.

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