Im Visier Überwachungskamera nur auf eigenes Grundstück richten

Berlin · Um sich gegen Einbrüche zu wappnen, installiert mancher Hausbesitzer auf seinem Grundstück eine Überwachungskamera. Das ist nur bedingt erlaubt.

 Eine Videokamera an der Hausfassade darf auch wirklich nur das eigene Grundstück im Bild haben. Foto: Daniel Maurer/dpa-tmn

Eine Videokamera an der Hausfassade darf auch wirklich nur das eigene Grundstück im Bild haben. Foto: Daniel Maurer/dpa-tmn

Foto: Daniel Maurer

Wer Einbrecher mit einer Kamera abschrecken oder auf frischer Tat ertappen will, muss sich an einige Regeln halten. So darf das Gerät auch wirklich nur das eigene Grundstück filmen und nicht etwa auch Ausschnitte von Nachbars Garten im Kamerafeld haben.

Die Stiftung Warentest rät: Wer auf eine schwenkbare Kamera verzichtet oder deren Schwenk-Funktion nicht nutzt, erweckt gar nicht erst den Eindruck, dass das Gerät auch das Grundstück nebenan einsehen könnte.

Auch für Attrappen gelten die Regelungen

Auch öffentliche Wege oder Bereiche gehören in der Regel nicht ins Visier, denn davon wären Passanten in ihren Rechten betroffen. Besucher sollten auf die Überwachung des Grundstücks hingewiesen werden, etwa mit einem Schild.

Selbst wer zur Abschreckung nur eine Kamera-Attrappe anbringt, muss sich an die Regeln halten. Denn einige Gerichte sind den Angaben der Stiftung Warentest zufolge der Ansicht, auch diese können den Eindruck einer Überwachung hervorrufen. Dadurch werde ein unzulässiger Überwachungsdruck erzeugt - das heißt, der Betroffene kann nicht ausschließen, dass er überwacht wird und sich dadurch in seiner Freiheit und Unbeschwertheit beeinträchtigt fühlen.

Babysitter muss Erlaubnis zur Überwachung geben

Strenge Regeln gelten auch innerhalb des Hauses. So sind Aufnahmen etwa vom Babysitter oder der Putzfrau nur zulässig, wenn diese der Überwachung ausdrücklich zustimmen. Heimlich zu filmen, ist nur dann erlaubt, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Diebstahl vorliegen.

Und selbst dann kommt es auf die Verhältnismäßigkeit an: Verschwundene Lebensmittel aus dem Kühlschrank etwa rechtfertigen keine Videoüberwachung.

(dpa)
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