Online-Betrug Miese Kleinanzeigen-Masche mit Spedition

Berlin · Verkäufer erhalten Geld, bezahlen müssen sie nichts. Eigentlich ganz einfach. Bei Kleinanzeigen geraten Privatleute aber leicht ins Schwimmen - wenn sie es mit Betrügern zu tun bekommen.

 Und dann war das Geld weg: Privat-Verkäufer sollten sich bei Kleinanzeigen nicht auf krude Abwicklungen einlassen. Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn

Und dann war das Geld weg: Privat-Verkäufer sollten sich bei Kleinanzeigen nicht auf krude Abwicklungen einlassen. Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn

Foto: Alexander Heinl

Die Kleinanzeige ist gerade erst geschaltet, schon meldet sich jemand. Das freut den Verkäufer schon einmal. Akzeptiert der Käufer dann auch noch ohne Umschweife den Preis, hebt das die Laune noch weiter. Wenn da nicht ein kleines Problem wäre: Der angeblich willige Käufer sitzt im Ausland und möchte eine Spedition beauftragen, die Ware abzuholen.

Spätestens hier sollten alle Alarmglocken läuten. Denn der Weg über angebliche Speditionen ist eine beliebte Betrugsmasche bei Privatverkäufen übers Internet, warnt die Informationsplattform „Watchlist Internet“ . Vor allem teure Waren, die auf Kleinanzeigenportalen inseriert werden, lockten die Betrüger an.

Als Verkäufer sollte man kein Geld überweisen

Diese fordern ihre Opfer dann auf, der angeblich beauftragten Spedition das Geld für den Transport zu überweisen. Warum? Gute Frage. Eigentlich nur, damit die Betrüger an Geld kommen. Jedenfalls behaupten sie, dass sie den Kaufpreis samt Speditionskosten bereits an den Verkäufer überwiesen hätten.

Tatsächlich trudeln dann Bestätigungen von Bezahldiensten oder Speditionen ein. Aber die sind - natürlich - allesamt gefälscht; auf dem Konto des geprellten Verkäufers wird nie auch nur ein Cent eingehen.

Kleinanzeigen-Anbieter bei Verdacht informieren

Wer jetzt das Geld überweist oder es sogar mit einem Bargeldtransferdienst schickt, sieht es wohl nie wieder. Denn es landet - nicht rückholbar - direkt beim Betrüger.

Was man tun kann, wenn man stutzig wird oder bereits betrogen worden ist: Den Kleinanzeigen-Portalbetreiber über verdächtige Angebote informieren und Betrugsfälle bei der Polizei anzeigen.

(dpa)
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