Leistungsschutzrecht: Verleger verbünden sich mit VG Media

Berlin · Eine Allianz von zwölf deutschen Verlagshäusern will das Leistungsschutzrecht gegenüber Internetunternehmen wie Google mit Hilfe der Verwertungsgesellschaft VG Media durchsetzen.

 Axel Springer-Chef Mathias Döpfner sieht die Durchsetzung des Leistungsschutzrechtes als Beitrag zur Sicherung von publizistischer Qualität und Vielfalt. Foto: Ole Spata/Archiv

Axel Springer-Chef Mathias Döpfner sieht die Durchsetzung des Leistungsschutzrechtes als Beitrag zur Sicherung von publizistischer Qualität und Vielfalt. Foto: Ole Spata/Archiv

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"Wir haben jetzt die große Chance, selbst über die gewerbliche Verwertung von journalistischen Inhalten zu entscheiden", erklärte Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer SE, am Dienstag.

Dies sei ein Beitrag zur Sicherung von publizistischer Qualität und Vielfalt, auch im Interesse der Journalisten. "Axel Springer hat sich für eine Verwertung durch die VG Media entschieden. Wir halten dies für den besten Weg." An der Allianz beteiligen sich allerdings reichweitenstarke Portale wie Spiegel Online nicht.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) in Deutschland war nach einer kontroversen öffentlichen Debatte vor knapp einem Jahr im Bundestag verabschiedet worden und am 1. August 2013 in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht Verlagen, für die Veröffentlichung von Zeitungsartikeln im Web eine Lizenzgebühr zu erheben. Suchmaschinen dürfen jedoch "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" lizenzfrei nutzen.

Die Presseverleger werden nun 50 Prozent der VG Media übernehmen und dort den Tarif für die Online-Nutzung durch Dritte definieren. Neben Springer ("Bild", "Welt") beteiligen sich an der VG Media auch die Verlage Burda ("Focus"), Funke ("WAZ", "Hamburger Abendblatt"), Madsack ("Hannoversche Allgemeine", "Leipziger Volkszeitung"), M. DuMont Schauberg ("Kölner Stadtanzeiger", "Express") und Aschendorff ("Westfälische Nachrichten"). Mit dabei sind weiterhin der Münchener Zeitungs-Verlag ("Münchner Merkur"), die Presse-Druck und Verlags-GmbH ("Augsburger Allgemeine"), die Rheinisch-Bergische Verlagsgesellschaft ("Rheinische Post"), der sh:z Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag, der Evangelische Presseverband Norddeutschland und die ZGO Zeitungsgruppe Ostfriesland. Die Verwertungsgesellschaft wurde bislang von 13 privaten TV- und Hörfunkunternehmen getragen.

Nach dpa-Recherchen haben allerdings die Verlage des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel", der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" und der "Süddeutschen Zeitung" eine Einladung ausgeschlagen, sich ebenfalls an der VG Media zu beteiligen. Nicht dabei sind außerdem das "Handelsblatt", "Die Zeit" sowie die Verlagsgruppe Gruner + Jahr. Unklar ist derzeit noch, ob alle Portale der neuen VG-Media-Gesellschafter dann auch ihre LSR-Ansprüche an die Verwertungsgesellschaft abgeben - beispielsweise die deutsche "Huffington Post", die zum Burda Verlag gehört.

Andere Verlage haben ebenfalls noch offengelassen, ob sie künftig ihre LSR-Ansprüche durch die VG Media vertreten lassen wollen. "Wir hoffen, dass sich noch weitere Presseverlage für unseren Weg entscheiden, um gemeinsam in der VG Media die Rechte wahrzunehmen", sagte der Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Aschendorff, Eduard Hüffer, der Nachrichtenagentur dpa. "Wir werden bei der Durchsetzung unserer Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht einen langen Atem haben."

Experten rechnen nun vor allem mit einem langen Rechtsstreit zwischen der VG Media und dem mit Abstand größten Suchmaschinenanbieter Google, da im LSR die Länge der lizenzfreien Snippets nicht exakt geregelt wird. Philipp Justus, Chef von Google Deutschland, hatte kürzlich noch bekräftigt, sein Unternehmen werde kein Geld für die Veröffentlichung von Textausschnitten in die Hand nehmen: "Für uns ist nach wie vor klar, dass wir für Snippets nicht bezahlen werden - egal, ob sie von einem Verlag oder von einer Verwertungsgesellschaft kommen", sagte Justus dem Fachmagazin "Horizont".

Die Verleger widersprechen dieser Haltung vehement: "Wenn sich ein Anbieter dauerhaft bei den Leistungen von Verlagen bedient, muss auch eine Vergütung erfolgen", sagte Aschendorff-Geschäftsführer Eduard Hüffer. "Dies ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit."

Thomas Düffert, Vorsitzender der Konzern-Geschäftsführung der Mediengruppe Madsack, sagte, das Leistungsschutzrecht greife immer dort, "wo Inhalte Dritter angezeigt werden - und seien es nur ein oder zwei Sätze." "Auch die Snippets in den Suchergebnissen greifen auf unsere Leistung und damit auf den wirtschaftlichen Wert dieser Verlagsleistung zu."

Da Google sich bislang strikt weigert, für die Darstellung von Snippets Geld zu zahlen, wird mit Spannung erwartet, ob der absehbare Rechtsstreit dazu führen wird, dass die Angebote der VG-Media-Verlage künftig nicht mehr im Index der Suchmaschine auftauchen. Angebote wie focus.de und andere Nachrichtenportale beziehen schätzungsweise bis zu 40 Prozent ihres Besucherverkehrs durch die Google Suche und Google News. "Wir gehen nicht davon aus, dass wir aus dem Google-Index entfernt werden", sagte Madsack-Geschäftsführer Düffert.

Nach dem Inkrafttreten des LSR hatte Google die Verlage aufgefordert, einer kostenlosen Darstellung in Google News zuzustimmen. Angebote wie die Webseiten der "Rhein Zeitung" (Koblenz), für die kein "Opt-in" vorlag, wurden daraufhin aus Google News verbannt. Auch die Aschendorff-Gruppe war betroffen: "Die Angebote unseres Verlags wurden aus Google News entfernt, weil wir nicht auf die Bedingungen von Google eingestiegen sind", sagte Hüffer. "Wir halten dieses De-Listing für einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung."

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