Mann vor Landgericht München verklagt Keine Haftung für offenes WLAN

Luxemburg/München · Illegale Downloads sind immer wieder ein Thema. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, wer bei einem freien Internet-Zugang über WLAN haftet. ga-bonn.de gibt zudem einen Überblick, wie auch Sie Ihr Wlan gegen Missbrauch absichern.

 Politik und Verwaltung beschäftigen sich mit der Möglichkeit, in Bornheim Freifunknetze einzurichten.

Politik und Verwaltung beschäftigen sich mit der Möglichkeit, in Bornheim Freifunknetze einzurichten.

Foto: dpa

Wer ein Geschäft hat und einen freien WLAN Hotspot anbietet, kann nicht für die Urheberrechtsverletzungen, die von anderen begangen wurden, verantwortlich gemacht werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg. Von den Betreibern wird jedoch verlangt, dass ihr Zugang Passwortgeschützt ist. Rechtsinhaber könnten wiederrum eine Anordnung beantragen, nach der der Hotspot-Betreiber Urheberrechtsverletzungen stoppen oder gar vorbeugen muss. Man kann zum Beispiel den Zugang zu bestimmten Seiten sperren, eine sogenannte Blacklist erstellen oder nur einzelne, festgelegte Seiten freigeben.

Anlass für diese Entscheidung war ein aktueller Fall in München. Ein Geschäftsführer für Licht- und Tontechnik stellte seinen Kunden einen ungesicherten WLAN Zugang zur Verfügung und erhielt von dem Musiklabel Sony eine Abmahnung. Ein Album der Band "Wir sind Helden" soll über sein WLAN Netz heruntergeladen worden sein. Das Landgericht München soll nun über diesen Fall urteilen und bat deshalb den Gerichtshof um eine Auslegung des europäischen Rechts zur Grundlage.

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