Like für Postillon-Artikel auf Facebook Hitler-Foto: Staatsschutz ermittelt gegen Musiker

BONN · Es hört sich an wie Satire, doch für einen Studenten der Münchner Musikhochschule ist es bitterer Ernst: Der Staatsschutz ermittelt gegen ihn - weil er einem Beitrag des Satiremagazins "Der Postillon" mit einem Hitler-Foto ein Like gab.

 Johannes König muss sich wegen eines Facebook-Likes mit dem Staatsschutz auseinandersetzen.

Johannes König muss sich wegen eines Facebook-Likes mit dem Staatsschutz auseinandersetzen.

Foto: privat

So ein Like auf Facebook ist schnell verteilt: Daumen hoch hier, ein Herz da, bei Bedarf auch mal ein wütender Smiley. Doch fast so schnell wie der Klick in der Welt ist, kann er offenbar unerwartete Folgen haben: einen Brief der Kriminalpolizei zum Beispiel. Der flatterte Johannes König ins Haus. Gegen den Musikstudenten ermittelt der Staatsschutz wegen eines möglichen Verstoßes gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs, weil er (so der Gesetzestext) "Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verwendet haben soll - konkret: ein Bild von Adolf Hitler.

Das hat König in der Tat getan: indem er einen Artikel des Satiremagazins "Der Postillon" auf Facebook likte, ihm also per Mausklick einen Daumen nach oben verlieh. Darin ging es um den AfD-Politiker Björn Höcke, der - so die Satire - ein mit Herzchen versehenes Hitler-Porträt auf seinem Nachttisch beleidigt umdreht, weil der "Führer" ihm "nichts als Ärger" mache, nur weil er ihn "vor anderen in Schutz nehme". Hintergrund war damals das Interview Höckes mit dem Wall Street Journal, in dem er es als Problem darstellte, dass Hitler "als das absolut Böse" gesehen wird - eine Goldgrube für die Satiriker des Postillon, deren Artikel bis zum späten Donnerstagnachmittag 21.776 Mal auf Facebook gelikt wurde.

Dass der Staatsschutz nun gegen 21.776 Postillon-Fans ermittelt, ist eher nicht anzunehmen. Wohl aber gegen Johannes König. Der 27-Jährige stand schon vorher im Visier der Polizei, und zwar ebenfalls wegen eines auf Facebook verbreiteten Artikels. Er hatte einen Beitrag des Bayerischen Rundfunks geteilt, in dem es um die syrische Kurdenmiliz YPG ging und der ein Foto von deren Fahne zeigte.

Und diese YPG war zwar Verbündeter des Westens und somit auch Deutschlands im Kampf gegen den IS, ist mittlerweile jedoch nicht mehr wohlgelitten und ihre Fahne entsprechend in bestimmten Zusammenhängen verboten. Medien dürfen sie zwar im Rahmen ihrer Berichterstattung zeigen, Privatleute wie König aber nicht - die Kripo ermittelt wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz und hatte den Cellisten im Verdacht, Mitglied einer "Aktivistengruppe" zu sein.

Das ist er zwar nicht, jedoch durchaus engagiert im Protest gegen das umstrittene Polizeiaufgabengesetz in Bayern. Und die Ermittlungen gegen ihn wegen des YPG-Posts machte der Münchner bewusst öffentlich - auf Facebook. Ein Schelm, der einen Zusammenhang zur aktuellen Ermittlung erkennt. Fakt ist: Im schlimmsten Fall droht dem bisher unbescholtenen Bürger laut StGB eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren - spätestens da dürfte es mit dem Spaß vorbei sein. "Oft genug konnte man schon erleben, wie die Sicherheitsbehörden im Kampf gegen rechten Terror versagen, Stichwort NSU-Komplex. Dass ausgerechnet die Behörde, deren eigentliche Aufgabe das Vorgehen gegen Neonazis ist, nun gegen mich ermittelt, macht sprachlos", sagte König dem GA.

Auf eine GA-Anfrage reagierte die Münchner Polizei bisher nicht.

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