Gericht verbietet Telekom-Tempodrosselung: Was bedeutet das?

Berlin · Damit hatte die Deutsche Telekom wohl nicht gerechnet. Sie darf die Tempobremse im Internet nicht einsetzen. Das Kölner Landgericht untersagte die Drosselung ganz: Wo Flatrate draufsteht, muss auch Flatrate drin sein.

 Die Deutsche Telekom kann mit ihren Plänen zur Tempodrosselung bei Festnetz-Flatrates vorerst nicht weitermachen. Ein Gericht erklärte die umstrittene "Drosselkom"-Klausel für nicht zulässig. Foto: Rolf Vennenbernd

Die Deutsche Telekom kann mit ihren Plänen zur Tempodrosselung bei Festnetz-Flatrates vorerst nicht weitermachen. Ein Gericht erklärte die umstrittene "Drosselkom"-Klausel für nicht zulässig. Foto: Rolf Vennenbernd

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Was hatte die Telekom ursprünglich geplant?

Wenn Festnetzkunden der Telekom eine bestimmte Datenmenge im Monat überschreiten, sollten sie nur noch deutlich langsamer im Internet surfen können. Der Anschluss sollte ursprünglich auf das Schneckentempo von 384 Kilobit pro Sekunde gedrosselt werden. Die Tempobremse wurde später etwas gelockert und auf 2 Megabit/Sekunde hochgesetzt. Die Pläne sollten nicht vor 2016 umgesetzt werden, betonte das Unternehmen. Hintergrund ist auch der Ausbau der schnellen Internetverbindungen über Breitband. Das kostet viel Geld - das die Telekom wieder erwirtschaften muss.

Wie reagierten Nutzer?

Kunden waren verärgert, die Telekom wurde im Netz als "Drosselkom" verspottet. Innerhalb kürzester Zeit unterzeichneten tausende Menschen eine Online-Petitiongegen das Vorhaben. Sie stören sich nicht nur an der Drosselung, sondern auch daran, dass die Telekom den eigenen Fernseh-Dienst Entertain nicht in die Volumenbegrenzung einrechnen will. Damit sehen Gegner das Prinzip der Netzneutralität verletzt, nach dem alle Daten im Internet gleich behandelt und nicht bevorzugt werden sollen. Inzwischen hat die Petition über 75 000 Unterstützer.

Wer wäre ausgebremst wurden?

Wenige Vielsurfer verbrauchten überdurchschnittlich viel Kapazität, argumentierte die Telekom. Kritiker bemängelten, dass bis zur geplanten Einführung der Drosselung 2016 auch die Nutzung von datenintensiven Video- und Multimediangeboten zunehmen werde. Somit könnten mehr Nutzer als jetzt an die Datenobergrenze stoßen. So sieht es auch das Landgericht Köln: Eine Drosselung auf 2 Megabit pro Sekunde würde ein breites Publikum treffen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Telekom betonte bisher, die künftigen Obergrenzen würden an den Verbrauch von Durchschnittsnutzern angepasst. Es solle auch "echte" Flatrates ohne Begrenzung geben.

Heißt das, Festnetz-Tarife dürfen nicht mehr gedrosselt werden?

Die Telekom will voraussichtlich Berufung gegen das Urteil einlegen, es ist noch nicht rechtskräftig. Unabhängig davon gäbe es wohl auch weiterhin einen Weg für eine Drosselung von Pauschalverträgen im Festnetzbereich. Sie dürften dann nur nicht mehr als Flatrate bezeichnet werden.

Wie sieht es mit Mobilfunktarifen aus?

Bei Handys und Smartphones sind Tempobremsen im Gegensatz zum Festnetz weit verbreitet. Das Urteil sei auf den Mobilfunkbereich nicht anwendbar, sagte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale NRW, die gegen die Drosselung geklagt hatte. Aber: "Die Probleme sind natürlich auch da bekannt." Die Verbraucherzentrale habe jedoch keine konkreten Pläne, auch gegen Mobilfunk-Drosselungen zu klagen. Man wolle "erstmal diese eine Sache durchfechten". Für etliche Kunden verschwimmen aber die Grenzen zwischen Fest- und Mobilnetz: Gerade in ländlichen Gebieten wird der Mobilfunkstandard LTE oft als Ersatz für Festnetz-Internet genutzt.

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