Kommentar zur Bargeldbegrenzung Mit fadem Beigeschmack
Meinung · Wer Terroristen, kriminellen Banden oder auch Steuerhinterziehern ernsthaft beikommen will, muss deren Geldströme unterbrechen. Insofern ist der Plan der Bundesregierung zur Begrenzung von Bargeldgeschäften auf ein Maximum von 5.000 Euro zu begrüßen, sofern eine gesetzliche Regelung am Ende tatsächlich alle Geschäfte umfasst.
Es würde die Legalisierung illegal erworbener Vermögen erheblich erschweren. Auch steigt das Entdeckungsrisiko für die Täter. In einigen Märkten gehören Bargeldgeschäfte mit großen Summen zu einer häufigen Praxis, mit der Vermögende ausländischer Herkunft ihr Kapital aus oft zweifelhaften Quellen unterbringen.
Gerade bei Immobilienkäufen wird davon immer wieder berichtet. Aus Sicht der Steuerzahler ist auch hier eine Erfassung aller Geschäftsabschlüsse vorteilhaft. Für die meisten Verbraucher fällt eine Obergrenze bei Barzahlungen hingegen kaum ins Gewicht. Der Durchschnittsverdiener bezahlt langlebige Konsumgüter wie Möbel oder Autos allenfalls gelegentlich bar. Und im Vergleich mit dem Nutzen ist der Zusatzaufwand einer Überweisung für den Kauf nicht sehr hoch.
Trotzdem haftet dem Vorhaben ein fader Beigeschmack an. Denn es gibt in der jüngsten Zeit immer wieder Vorstöße, Bargeld ganz abzuschaffen und am Ende jeden Einkauf mit einer Plastikkarte oder dem Smartphone zu bezahlen. Eine Begrenzung von Bargeldgeschäften kann sich leicht zum Einstieg in den Ausstieg aus dem anonymen Geldverkehr entwickeln. Das wäre eine erschreckende Entwicklung hin zum total gläsernen Bürger.