Kommentar Verfassungsgericht zum NSU-Prozess - Danke, Karlsruhe!

Ende gut, alles gut? Man kann es nur hoffen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einer bitteren Posse ein Ende bereitet, mit der die Richter des am Mittwoch beginnenden NSU-Prozesses in München in ihrer Sturheit in Sachen Platzvergabe nicht nur unfreiwillig abgelenkt haben von der Wahrnehmung des eigentlichen Gegenstands des Verfahrens.

Sie haben auch dem Ansehen des deutschen Rechtssystems in In- und Ausland schwer geschadet. Der Anfangsfehler, das von den Richtern gewählte System der Platzvergabe im insgesamt zu kleinen Verhandlungssaal, wäre nach den ersten berechtigten Einwänden schnell zu reparieren gewesen, hätte sich die Kammer nicht trotz aller guten Ratschläge auch von wohlmeinender Seite so lange so vehement gegen ein Umdenken gesträubt.

Zwar muss ein Gericht ohne Frage vollkommen unabhängig und frei von politischen Wünschen und zwängen seine Entscheidung treffen können. Doch darf man gerade auch von so hochrangigen und gebildeten Juristen doch ein wenig Gespür für menschliche, gesellschaftliche und politische Notwendigkeiten eines Verfahrens erwarten können.

Man stelle sich nur den umgekehrten Fall eines Prozesse in Ankara ohne jegliche deutsche Beteiligung vor. Die Münchner Richter haben krass versagt und hoffentlich nicht bereits vor Verfahrensbeginn auch noch spätere Revisionsgründe geliefert. Die Bundesverfassungsrichter haben nun zumindest den Schaden begrenzt. Danke, Karlsruhe!

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