Kommentar Urteil gegen Middelhoff - Angemessen hart

Drei Jahre Freiheitsstrafe und Verhaftung noch im Gerichtssaal: Schlimmer konnte es für Thomas Middelhoff kaum kommen. "Big T" war der einzige große Star unter Deutschlands Spitzenmanagern.

Einer, der auf Augenhöhe mit Bill Gates parlierte. Einer, der bei Bertelsmann Milliardenbeträge hin- und herschob wie Jetons im Kasino und durch seine Geschäfte mit Napster und AOL dabei half, die Internet-Blase der Jahrtausendwende immer weiter aufzupusten. So einer erschien als der richtige Mann, um dann bei Arcandor den Wühltischen Glanz zu verleihen.

Aus und vorbei. Erst der Offenbarungseid, dann das Strafurteil: Dieser Dr. Middelhoff hatte seinen Glanz nur geborgt, und zwar zum Teil unrechtmäßig, so die Richter. Omnipräsenz mit Privatflügen auf Rechnung der Anteilseigner seines Unternehmens, Betrug am Fiskus. Und die Abrechnung mit den Gläubigern, die kommt erst noch.

Was lernen wir daraus? Erstens, dass man sich vor vermeintlichen Leistungsträgern in Acht nehmen muss, die ihre Qualität durch ihren glamourösen Auftritt zu belegen versuchen. Der Mann war nur ein charmanter Spekulant, der mit von anderen Leuten erarbeiteten Gütern jonglierte.

Zweitens: Es gibt noch Richter in Deutschland. Es stimmt nicht oder stimmt jedenfalls nicht mehr uneingeschränkt, dass die Großen durch Deals billiger wegkommen als Kleinkriminelle. Das Urteil gegen Middelhoff zeigt ebenso wie das Einrücken von Uli Hoeneß ins Gefängnis, dass auch Delinquenten mit Schlips und Kragen angemessen hart behandelt werden.

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