Kommentar Urteil gegen Kongo-Rebellen Lubanga: Stumpfes Schwert?

Natürlich ging es um die grausamen Taten, die dem ehemaligen kongolesischen Rebellenführer Thomas Lubanga zur Last gelegt werden. Aber im Mittelpunkt dieses Verfahrens stand auch der Internationale Strafgerichtshof selbst.

Würde das Gericht mit seinen Mitteln einer strengen, auf rechtliche Kriterien angelegten Arbeit Vergehen in Afrika aburteilen können? Wie kann man die Seriosität Zeugen in einem Land feststellen, in dem es keine Personalpapiere gibt, in dem Beweise nicht beizubringen sind, die westlicher Gerichtsbarkeit standhalten? Im ersten Prozess mussten deshalb bereits Vorwürfe zur Seite gelegt werden, die in ihrer Grausamkeit nicht zu überbieten sind. Aber sie waren nicht so belegbar, wie ein internationaler Hof dies verlangen muss.

Damit hat das Weltgericht sich selbst Grenzen aufgezeigt, die die weitere Arbeit bremsen. Deutlicher als zuvor befürchtet, ist klar geworden, dass Diktatoren, Schlächter und Rebellen in unterentwickelten Ländern nur sehr begrenzt für eine strafrechtliche Verurteilung greifbar sind. Das ist mit Blick auf die Opfer und ihre Überlebenden das eigentlich Grausame, aber auch Unvermeidbare an diesem Verfahren.

Der erste Prozess, der in Den Haag stattfand und nun mit der Berufung zu Ende ging, hat dennoch mehr gebracht als nur ein Urteil, mit dem niemand zufrieden sein kann. Er hat das Gericht und seine - derzeit noch theoretischen - Möglichkeiten ins Bewusstsein gerückt. Dadurch werden die Schergen in den armen Ländern nicht gestoppt, aber vielleicht die Augen der Jäger geschärft

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