Kommentar Unterhalt - Die Pflicht der Väter

Längst nicht jeder säumige Vater entzieht sich böswillig der Verpflichtung zum Unterhalt. Die Quote derer, die durch Arbeitslosigkeit oder schlecht bezahlte Jobs über keine ausreichenden Einnahmen verfügen, wächst.

Häufig springt dann das Jugendamt ein und greift der alleinerziehenden Mutter mit einem Unterhaltsvorschuss unter die Arme. Ein Dilemma: Obwohl die Geburtenrate seit Jahren drastisch sinkt, bleibt die Zahl der Kinder, die von Unterhaltsvorschüssen leben, in NRW mit 100 000 auf hohem Niveau konstant. "Vater Staat" muss einspringen, weil biologische Väter ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen. Das ist im Sinne der Kinder alternativlos.

Ärgerlich aber wird es, wenn Städte in NRW Vorschüsse bei säumigen Elternteilen nicht eintreiben, obwohl dies vielfach möglich wäre. Die Kostenteilung zwischen den staatlichen Ebenen trägt dazu bei, dass Gemeinden die personell aufwendige Suche nach dem Kindsvater nicht selten nur halbherzig betreiben und stattdessen Bund und Land zur Kasse bitten. Die Zeche zahlt dann der Steuerzahler.

Dass die Politik den staatlichen Unterhaltsvorschuss auf Kinder bis zum zwölften Lebensjahr begrenzt, wirft Fragen auf. Es steht kaum zu erwarten, dass der säumige Vater seiner Unterhaltspflicht nach dem zwölften Geburtstag des Kindes plötzlich nachkommt.

Sinnvoller wäre es, die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss auf das 18.Lebensjahr auszuweiten und im Gegenzug die säumigen Väter entschiedener zu verfolgen. Dies wäre nicht nur gerechter, sondern dürfte am Ende auch die staatlichen Kassen bei Hartz IV-Zahlungen entlasten.

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