Kommentar Umstrittene Euro-Rettung - Draghis Machtwort

Verfassungsrichter sind Juristen, und als solche eigentlich nicht für das Aufgreifen von Stimmungen geeignet. Dennoch haben sie mit ihren Zweifeln an den unbegrenzten Garantien der Europäischen Zentralbank genau jenes Unbehagen angesprochen, das im Sommer 2012 auch viele Bürger erfasste.

Darf die EZB tatsächlich einen solchen Blankoscheck ausstellen und Gelder der Mitgliedstaaten (also der Steuerzahler) versprechen, um klammen Staaten aus der Patsche zu helfen?

Die "unbegrenzte" Zusage der EZB hätte Deutschland - noch dazu ohne Mitwirkungsmöglichkeit für den Bundestag - ins Chaos stürzen können. Tatsächlich aber hatte Draghi sich keineswegs derart selbstherrlich vorgewagt, wie es schien. Fast schon ordnungsgemäß verknüpfte er Zahlungen nämlich an Bedingungen für Empfänger, die die letzte Entscheidung in die Hände der Finanzminister legten.

Ein entscheidender, vielleicht der entscheidende Punkt, der dem Wörtchen "unbegrenzt" seine Bedrohlichkeit nimmt. Es ist zugleich ein Aspekt, der bei dem Verfahren in Luxemburg eine Rolle spielen wird. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Abschiebung des Urteils nach Luxemburg keineswegs aus der Verantwortung gestohlen.

Denn der Hinweis der Richter ist ebenso wichtig wie hilfreich: Keine europäische Institution (auch die EZB nicht) hat das Recht, die letzte Verantwortung des nationalen Parlaments außer Kraft zu setzen. Damit führt der Hof in Karlsruhe seine bisherige Linie fort, die bei aller Effizienz des Draghi-Auftritts gilt: Die Etat-Hoheit der Euro-Mitgliedstaaten muss tabu bleiben.

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