Kommentar Spielraum nötig

Die Verfassungsfrage, ob die rot-grüne Regierung Kraft besser bezahlten Beamten eine doppelte Nullrunde verordnen durfte, bleibt vorerst unbeantwortet.

Das Gericht in Münster hat sich gestern in der Anhörung nicht in die Karten blicken lassen, ob die Sanierung des Haushalts einen befristeten Verzicht auf Gehaltserhöhungen für Staatsdiener erlaubt.

Mehr als 100.000 NRW-Beamte haben Einspruch gegen den aus ihrer Sicht "willkürlichen Schnitt" eingereicht. Dass die Koalition das Gesetz trotz Massenprotesten, Kritik von Sachverständigen und Opposition durchzog, hat viele Landesbeamte tief empört. Aber verstößt das Gesetz wirklich gegen das Alimentationsprinzip und den Leistungsgrundsatz? Kraft verfährt stets nach dem Grundsatz, dass starke Schultern mehr tragen müssen als schwache. Was im Sozialbereich meist gut ankommt, soll nicht für Beamte gelten?

Die Schuldenbremse 2020 zwingt die Landesregierung, bei den Ausgaben auf die Bremse zu treten. Der Verzicht auf die 1:1-Übertragung des Tarifabschlusses für besser bezahlte Beamte spart der Landeskasse 700 Millionen Euro pro Jahr. Das Gericht hat angedeutet, dass die Regierung einen gewissen Gestaltungsspielraum beim Sparen benötigt. Die bisher gestaffelte Tarifregelung könnte durch gleitende Übergänge gerechter werden. Denkbar wäre auch, dass das Gericht für die Zukunft einseitige Nullrunden für Besserverdiener untersagt, um dem Abstandsgebot und dem Alimentationsprinzip gerecht zu werden.

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