Kommentar Selbstanzeigen - In Ordnung

Man stelle sich vor: Ein Bankräuber käme straffrei davon, wenn er sich nur vor der Entdeckung seiner Tat selbst bei der Polizei anzeigen würde. Das würde dem Rechtsempfinden vieler Menschen gehörig zuwider laufen.

Genau dieses Privileg haben aber Steuerhinterzieher: Egal wie hoch die Summe der hinterzogenen Steuern auch ist - solange der Fiskus nichts ahnt und der Steuersünder selbst die Tat anzeigt, genießt er strafrechtlich eine Amnestie.

Anfang nächsten Jahres werden die Konditionen für reuige Hinterzieher zwar etwas unkomfortabler, der "Straf"- Zuschlag, den sie an den Fiskus entrichten müssen, wird etwas höher, aber am Prinzip ändert sich nichts. Auch künftig werden notorische Steuerhinterzieher straffrei davon kommen, wenn sie sich einen pfiffigen Anwalt ausgesucht haben.

Ist das in Ordnung? Ja, auch wenn ein Geschmäckle bleibt. Die strafbefreiende Selbstanzeige verhilft dem Staat zu Zusatzeinnahmen, ohne sie müsste der Überwachungsdruck noch höher sein, um Steuereinnahmen in gleicher Höhe zu erzielen. Sie hilft Sündern, "reinen Tisch" zu machen, sie dient also auch dem Rechtsfrieden.

Außerdem macht der Steuerhinterzieher mit der Selbstanzeige und dem Zuschlag auf die Steuerschuld seine Tat komplett wieder gut.

Der Allgemeinheit bleibt kein Schaden. Insofern ist es in Ordnung, dass unser Strafrecht differenziert zwischen dem Bankräuber und dem Steuerhinterzieher und es beim Banküberfall die Brücke in die Legalität eben nicht gibt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Viel Potenzial bei Ungelernten
Kommentar zur Arbeitslosenquote Viel Potenzial bei Ungelernten
Eine andere Welt
Kommentar zu den weltweiten Militärausgaben Eine andere Welt
Wieder ein Endspiel?
Kommentar zur krieselnden Ampel-Koalition Wieder ein Endspiel?
Aus dem Ressort