Kommentar Rundfunk - Der Beitrag ist ungerecht

Das Urteil des bayrischen Verfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag wird viele Haushalte verstimmen. Denn nun hat noch ein zweiter Senat bestätigt, dass der Haushaltsbeitrag für das öffentlich-rechtliche Medienangebot mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Es zeichnet sich allmählich eine herrschende Meinung über die umstrittene Finanzierung von ARD, ZDF & Co ab. Entscheiden wird trotzdem wohl am Ende das Bundesverfassungsgericht. Das kann noch Jahre dauern. In beiden Fällen stellen die Verfassungshüter fest, dass der Rundfunkbeitrag weder eine verdeckte Steuer darstelle noch Grundrechte verletze. Das sind die wichtigsten Einwände gegen den Zwangsbeitrag, den seit 2013 jeder Haushalt und jedes Unternehmen bezahlen muss.

An der Bewertung der von den Ländern einführten Abgabe ändert sich dadurch nichts. Der Beitrag ist ungerecht, weil er auch von denen bezahlt werden muss, die das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender überhaupt nicht nutzen. Er ist auch ungerecht, weil manche Unternehmen wie die jetzt vor Gericht unterlegene Handelskette Rossmann über Gebühr belastet werden. Die Nutznießer des Beitrags sehen es naturgemäß anders.

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