Kommentar zur Missbrauchsentschädigung Richtige Richtung

Meinung | Mainz · Bei ihrer Frühjahrsvollversammlung hat die katholische Deutsche Bischofskonferenz beschlossen, dass Missbrauchsopfer höhere Geldleistungen erhalten sollen. Das ist angemessen, kommentiert unser Autor.

   Kardinal Reinhard Marx (Mitte) hält beim Eröffnungsgottsdienst der Vollversammlung im Dom eine Predigt.

Kardinal Reinhard Marx (Mitte) hält beim Eröffnungsgottsdienst der Vollversammlung im Dom eine Predigt.

Foto: dpa/Andreas Arnold

Es ist ein Schritt in die richtige Richtung: Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat bei ihrer Frühjahrsvollversammlung in Mainz festgelegt, dass Missbrauchsbetroffene künftig höhere Geldleistungen erhalten sollen – und zwar in der Höhe der Summen, die auch staatliche Gerichte den Betroffenen zukommen lassen. Damit kommen die Bischöfe den Betroffenen entgegen, auch wenn deren etwa vom „Eckigen Tisch“ aufgestellte Maximalforderungen nach mehreren hunderttausend Euro Entschädigung so nicht erreicht werden.

Doch es ist angemessen, dass sich die Kirche hier an der Rechtssprechung staatlicher Gerichte orientiert: Denn das zeigt, dass es eben keinen Unterschied macht, wann, wo und in welchem Zusammenhang jemand missbraucht wurde. Sicher, es wäre auch ein Signal gewesen, wenn die Bischöfe erklärt hätten, dass gerade die Kirche als so oft moralisierende Institution deutlich höhere Beträge hätte zahlen müssen.

Aber wer erreichen möchte, dass es mehr Geld für Betroffene gibt, sollte sich ohnehin auf eine gesetzliche Regelung konzentrieren. Denn die würde dann für alle gelten: Für Menschen, die in Sportvereinen missbraucht wurden, ebenso wie für jene, die es in Familien traf.

Von einem „Durchbruch“ kann man freilich noch nicht sprechen. Dafür ist es noch viel zu früh: Erst muss geklärt werden, wie der ganze Vorgang in der Praxis umgesetzt wird und dass sich auch die Orden an der Regelung beteiligen. Vor allem aber muss ganz klar sein: Ein Abschluss war die Erklärung in Mainz nicht und das kann es auch nicht gewesen sein. Denn ein Ende kann es bei diesem Thema niemals geben: Die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs muss fortgesetzt werden. Das ist die Bischofskonferen den Betroffenen schuldig.

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