Kommentar zur Bilanz des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes Richtige Richtung

Meinung | Bonn · Die Meinungsfreiheit ist im ersten halben Jahr nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht zusammengebrochen. Jedenfalls nicht wegen der neuen Vorschrift, kommentiert Helge Matthiesen.

 Der Umgang mit Hasskommentaren im Netz betrifft vor allem Facebook. Foto: dpa

Der Umgang mit Hasskommentaren im Netz betrifft vor allem Facebook. Foto: dpa

Foto: picture alliance / Lukas Schulze

Das erste halbe Jahr mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist herum und die Meinungsfreiheit ist nicht zusammengebrochen. Jedenfalls nicht wegen der neuen Vorschrift, strafbare Inhalte doch bitte zügig von den Social-Media-Plattformen zu löschen und offenkundige Hassreden sofort zu entfernen.

Die Zahlen weisen nicht auf besonders starke Eingriffe wegen der neuen Gesetzeslage hin. Es ist vielmehr nach wie vor so, dass die Meinungsfreiheit durch die Intransparenz vor allem von Facebook weit stärker unter Druck gerät. Facebook löscht nach eigenen, willkürlich festgelegten Vorstellungen und ahndet einen nackten Busen sehr viel strenger als die Leugnung des Holocausts oder Mordaufrufe gegen Flüchtlinge. Es ist wieder Facebook, das negativ auffällt, weil es die Beschwerde gegen Inhalte offenbar absichtlich komplizierter macht als nötig. Die aktuelle Werbekampagne des Konzerns spricht von Kundenrechten und Datenschutz. Ernst zu nehmen ist dieses Gerede nicht.

Was aber hat die Schutzverordnung also gebracht? Die aufgeregte Debatte um das unterentwickelte Rechtsverständnis der Internet-Konzerne hat sich beruhigt. Sie nehmen notgedrungen ihre Verantwortung für eigenes Tun wahr. Das hätte zumal Facebook freiwillig niemals getan. Insofern ist das Gesetz ein Erfolg und ein Schritt in die richtige Richtung. Betroffene können sich einfacher wehren. Dabei darf es nicht bleiben. Wer auf den Plattformen gegen Gesetze verstößt, muss belangt werden und auch die Konzerne, die diese Gesetzesverstöße verbreiten, müssen zur Verantwortung gezogen werden.

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