Kommentar Pensionsansprüche von Bürgermeistern - Selbstbedienung

Düsseldorf · Was ist angemessen? Was übertrieben? Die Höhe der Pensionen von Bürgermeistern und Landräten ist für gesetzlich Rentenversicherte nicht mehr nachvollziehbar. Wer acht Jahre lang Bürgermeister einer mittelgroßen Stadt war, hat finanziell ausgesorgt.

Schließlich wird die unabhängig von der Erwerbsfähigkeit lebenslang gezahlte Pension im Normalfall durch weitere Renten oder Bezüge aus anderen beruflichen Tätigkeiten aufgestockt. Da läppert sich schnell etwas zusammen.

Wenn die Politik den Eindruck der Selbstbedienung vermeiden will, muss sie handeln und das Versorgungsgesetz reformieren. Seitdem der Bürgermeister auch für die Verwaltung der Stadt zuständig ist, sind qualifizierte politische Manager gefragt. Die müssen ordentlich, vielleicht sogar besser bezahlt werden. Eine lebenslange Sofortrente ab 45 Jahren aber ist eine Instinktlosigkeit in Zeiten, in denen die Rente von Normalbürgern oft kaum zum Leben reicht.

Das Trauerspiel, das der Düsseldorfer Stadtrat fast einmütig geboten hat, schlägt dem Fass den Boden aus. Weil der abgewählte Oberbürgermeister Dirk Elbers noch keinen Pensionsanspruch erworben hatte, wurden andere Tätigkeiten trickreich auf die Dienstjahre angerechnet. Dass die Kommunalaufsicht nicht einschreitet, belegt den Reformzwang. Ein Beitrag gegen Politik- und Parteienverdrossenheit ist der "Fall Elbers" sicher nicht. Dass die NRW-Politik das heiße Eisen "Luxus-Pensionen" anfasst, gilt aber als ausgeschlossen. Schließlich könnte beim Machtwechsel die eigene Partei profitieren.

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