Kommentar zu Retouren Neu regeln

Meinung · Der Onlinehandel darf zurückgeschickte Artikel nicht einfach wegwerfen. Die IT-Branche arbeitet derweil an Möglichkeiten zur Vorhersage des Nichtgefallens. Die Gesetze arbeiten gegeneinander, kommentiert GA-Korrespondent Finn Mayer-Kuckuck.

 Der Onlinehandel darf zurückgeschickte Artikel nicht einfach wegwerfen.

Der Onlinehandel darf zurückgeschickte Artikel nicht einfach wegwerfen.

Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Die Wirtschaft liebt klare Regeln. Sie hat auch im Allgemeinen nichts gegen Umweltschutz, wenn die betreffenden Vorgaben für alle Konkurrenten gleichermaßen gelten. Wenn jedoch mehrere gut gemeinte Gesetze zu unterschiedlichem Verhalten aufrufen, dann kommt Verwirrung auf – und es gibt noch mehr Arbeit für die Gerichte.

Auf der einen Seite steht die Verbraucherrichtlinie der EU, die seit 2014 in deutsches Recht umgesetzt ist. Ihr zufolge müssen Onlinehändler alle Waren bis zu zwei Wochen lang zurücknehmen. Die Gerichte haben die Kunden hier bestärkt: Wer eine Matratze bestellt, darf diese auspacken, mehrere Nächte probeschlafen und sie wieder zurückschicken. Die Handelsplattform Amazon wurde abgemahnt, weil sie einen Kunden gesperrt hat – dieser hatte über einen längeren Zeitraum einen Großteil der erhaltenen Ware zurückgeschickt. Die Botschaft schien klar: Das Recht auf Retoure hat Priorität. Was macht der Händler mit einer benutzten Matratze? Egal.

Oder jetzt eben nicht mehr, schließlich gilt plötzlich eine Obhutspflicht für die zurückgeschickten Beamer, Schuhe, und Matratzen. Zwar sollen die Kunden solche Gegenstände auch nach dem ersten Gebrauch zurückschicken dürfen, und doch sollen die Händler die Gegenstände sie auch hinterher liebevoll weiterverwerten.

Der Gesetzgeber sollte sich entscheiden: Wenn der ganze Zirkus mit Hunderten von Millionen Paketen, die jährlich zu Händlern zurücklaufen, eben doch nicht erwünscht ist, dann ließe sich auch das auf EU-Ebene neu regeln. Es könnte ja auch – wie früher – von vorneherein im Ermessen des Händlers liegen, eine Rückgabe zu gewähren oder abzulehnen. Oder eine kleine Gebühr für grundlose Retouren zu verlangen.

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