Kommentar Mindestlohn - Nachhutgefechte

Die Schlacht um den gesetzlichen Mindestlohn hatte die Wirtschaft schon lange verloren. Die Verantwortlichen bei der Union hatten sich bereits mit ihrer Unterschrift unter den Koalitionsvertrag über alle Bedenken hinweggesetzt, eine einheitliche Lohnuntergrenze greife in das bewährte Zusammenspiel der Tarifpartner ein.

Auch das Argument, die 8,50 Euro pro Stunde zerstörten Jobs im Niedriglohnbereich, war eigentlich schon mit der Vereidigung der Minister in der großen Koalition nichts mehr wert. Alle Beteiligten wussten, dass der gesetzliche Mindestlohn kommen würde, dass die Union allenfalls noch auf dessen Ausgestaltung Einfluss haben würde.

Diesen Einfluss hätte die Union im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens nutzen können. Sie hat ihr Gewicht aber nicht in einem Maße eingebracht, um eine tragfähige praktische Regelung zustande zu bringen. Andernfalls wäre etwa nie Gesetz geworden, dass ein Generalunternehmer bei jedem Sub-sub-sub-Unternehmen für Verstöße zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Andernfalls hätte man Unternehmen viel Papierkram ersparen können, denn die Lohngrenze von 2958 Euro im Monat für die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit ist willkürlich hoch. 2000 Euro hätten es auch getan. Es sind aber nur Nachhutgefechte, die die Union im Koalitionsausschuss schlagen wollte. Der gesetzliche Mindestlohn war nicht mehr weg zu verhandeln. Dass die SPD sich dennoch geweigert hat, kleine sinnvolle Nachbesserungen vorzunehmen, das sagt einiges über die Abnutzungserscheinungen in der Koalition aus.

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