Kommentar zum Plastik-Verbot Mehr Mehrweg
Meinung | Berlin · Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein Verbot von Einweg-Kunststoff beschlossen. Das reicht allerdings nicht, kommentiert unser Autor. Es muss sich etwas Grundsätzliches ändern – auch beim Konsumenten.
Gut schmeckt sie, die Bratwurst. Und jetzt noch den Plastikteller wegknurspeln. Macht niemand? Nicht direkt. Aber nach einigen Jahren mag es durchaus passieren, dass Bestandteile des alten Kunststoffgeschirrs über den Umweg leckerer Doraden in die Mägen der Gourmets gelangen. Manche Plastikprodukte werden als abbaubar oder gar biologisch abbaubar beworben. Das Versprechen lautet: Dieses Material verschwindet einfach. Tut es aber nicht. Es zerkrümelt nur. Und Millionen Tonnen davon schwimmen in Flüssen, Seen und Ozeanen herum, wo sie in die menschliche Nahrungskette geraten.
Diesen Kreislauf zu unterbinden, ist der Sinn des beschränkten Verbots von Einweg-Kunststoff, das die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen hat. Neben Verboten kennt das Umweltrecht seit Langem ein weiteres wirksames Mittel: die Mehrwegquote. Dabei wird festgelegt, dass ein bestimmter Anteil der Produkte nicht nur für den einmaligen, sondern den mehrmaligen Gebrauch verkauft werden muss. Leider setzen Bundesregierung und Umweltministerium die Kombination dieser beiden Mechanismen im Falle des Einweg-Plastiks jedoch nicht konsequent um.
Grundsätzlich müssten viel mehr Alltagsgegenstände auf das Mehrweg-Prinzip umgestellt werden. Kostenlos wäre das freilich nicht. Den Unternehmen entstünden höhere Kosten in den Lieferketten. Das ließe die Endkundenpreise steigen. Manche Verbraucherinnen und Verbraucher beklagten außerdem einen Verlust von Bequemlichkeit. Lästig erscheint es ihnen, Geschirr zu spülen oder wiederverwendbare Gefäße zum Einkauf mitzunehmen. Verständlich – Entsorgung im Abfalleimer ist oft einfacher. Wobei sich doch niemand zum Müllschlucker seiner eigenen Wegwerfprodukte degradieren möchte.