Kommentar zur VW-Musterklage Ein Experiment

Meinung | Berlin · Um es gleich vorweg zu sagen: Es ist gut, dass es die Musterklage gibt. Damit steht Verbrauchern ein bequemes und sehr risikoarmes Instrument zur Verfügung, sich insbesondere gegen Großkonzerne zur Wehr zu setzen. Außerdem ist es kostenfrei.

 Viele geschädigte VW-Kunden können sich der Musterklage anschließen.

Viele geschädigte VW-Kunden können sich der Musterklage anschließen.

Foto: dpa

Das ist gerade dann wichtig, wenn vielen Menschen nur ein geringer Schaden entstanden ist, der ohne eine Musterklage den Aufwand eines Prozesses nicht wert wäre.

Mit ihr können sich aber viele ähnlich Geschädigte von erfahrenen und seriösen Interessengruppen, etwa dem Verbraucherzentrale Bundesverband, vertreten lassen und es selbst mit den enormen Ressourcen einer Rechtsabteilung von Volkswagen aufnehmen. Das Problem: Das Instrument der Musterklage ist noch sehr neu und kompliziert. Die Koalitionäre von Union und SPD boxten es nach zunächst sehr zähen Verhandlungen im Eiltempo durch Regierung und Parlament, als sie die Fristen für ein rechtzeitiges Inkrafttreten für den Volkswagen-Prozess gerade noch so einhalten konnten.

Die im Gesetz enthaltenen Kompromisse machen es zu einem für Juristen extrem komplexen Regelwerk. Denn die bereits jahrzehntealte Idee einer Musterfeststellungsklage für geringe aber massenweise entstandene Schäden greift im Volkswagen-Fall nur bedingt. Dort kann es um hohe Schadenssummen gehen, außerdem sind die Einzelfälle der Dieselkunden teils sehr unterschiedlich. Und so ist der gerade erst gestartete Mammut-Prozess um die Abgasmanipulationen bei Volkswagen nicht nur in seinen Ausmaßen historisch.

Er ist auch ein gigantisches Experiment, ob das Instrument der Musterklage überhaupt wie gewünscht funktioniert. Dass sich so viele Betroffene auf ein solches Experiment eingelassen haben, zeigt einerseits, dass eine schlagkräftige Verbraucherklage dringend nötig war, und bisher insbesondere für solche Menschen fehlte, die sich keine Rechtsschutzversicherung leisten wollten oder konnten. Andererseits zeigt der Fall aber auch, wie groß das Vertrauen in die Arbeit etwa der Verbraucherzentralen ist. Zugleich ist es wahrscheinlich, dass der VW-Prozess noch einige Schwachstellen im Gesetz offenbaren wird.

Die Bundesregierung, speziell die mittlerweile amtierende Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), täten gut daran, das wohl jahrelange Experiment genau zu beobachten und Nachbesserungen an der Musterklage davon abzuleiten. Ob Lambrecht und ihre Kabinettskollegen am Ende des Prozesses aber überhaupt noch im Amt sein werden, steht auf einem anderen Blatt.

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